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economía
HISPANO-ALEMANA
Nº 2/2016
Familien und Geringverdiener sollen besser gestellt
werden
In dem bestehenden Korsett der Sparverpflichtungen will die
Linksregierung Familien und Einkommensschwache besser
schützen, indirekte Steuern erhöhen, direkte senken. Seine
Regierung werde bei der Rückgabe der Einkommen genauso
konsequent sein, wie bei der Konsolidierung des Haushalts,
versprach Premier Costa. Für die EU-Kommission ist das Risi-
ko, dass Portugal den Stabilitäts- und Wachstumspakt verlet-
zen könnte, noch nicht gebannt. Sie wird die Entwicklungen in
den kommenden Monaten im Rahmen des laufenden Defizit-
verfahrens weiter im Auge behalten.
Der Sparzwang kommt nicht von ungefähr: Portugal hatte im Mai
2011, noch unter der damals amtierenden sozialistischen Regie-
rung, ein Finanzhilfeprogramm von EU, EZB und IWF (sogenannte
Troika) in Anspruch nehmen müssen, da es sonst zahlungsunfähig
geworden wäre. Mit verschiedenen Reform- und Anpassungsmaß-
nahmen versuchten sie, die öffentlichen Finanzen wieder in den
Griff zu bekommen, so dass das Land im Mai 2014 den Rettungs-
schirm verlassen und sich wieder selbst an den Kapitalmärkten fi-
nanzieren konnte. Seit 2014 wächst Portugals Wirtschaft wieder.
Der Sparkurs brachte für die Bevölkerung, darunter die öffentli-
chen Angestellten, herbe Einschnitte.
Einschnitte bei Löhnen und Gehältern werden zurück-
genommen
Um die Rücknahme vieler dieser Einschnitte geht es nun. Das be-
trifft etwa die im Zuge der Wirtschaftskrise als befristet eingeführ-
ten Lohn- und Gehaltsabschläge im öffentlichen Dienst, die vom
Präsidenten abwärts alle Staatsbediensteten ab einem gewissen
Gehalt mit 3,5 bis 10 Prozent zu spüren bekamen. Das Gesetz Nr.
159-A/2015 vom 30.12.15 baut diese Abschläge seit dem 1. Januar
2016 schrittweise ab, bis hin zur kompletten Eliminierung ab 1. Ok-
tober 2016. Die Mehrausgaben aus dieser Maßnahme werden im
Haushaltsentwurf auf 447 Millionen Euro geschätzt.
Auch der krisenbedingte Zuschlag auf die Einkommensteuer (3,5
Prozent) schwindet 2016 laut Gesetz Nr. 159-D/2015 vom 30. De-
zember 2015 für niedrige Gehaltsgruppen, sinkt in den übrigen
und bleibt ab 80.000 Euro bei 3,5 Prozent. Diese Maßnahme, die,
wie es im Haushaltsentwurf heißt, 99,7 Prozent der Familien posi-
tiv spüren sollen, bedeutet geschätzte Mindereinnahmen in Höhe
von 430 Millionen Euro. Ab dem 1. Januar 2017 entfällt diese Son-
dersteuer dann ganz. Ähnlich ist es mit dem Solidaritätsbeitrag
auf Renten, der gemäß Gesetz Nr. 159-B/2015 vom 30. Dezember
2015 ab 1. Januar 2017 abgeschafft wird und 2016 in abgestufter
Form nur noch Renten ab 4.611 Euro betrifft.
Weitere Maßnahmen, die im Haushaltsplan unter der Überschrift
„Förderung der Einkommen, der Gleichheit und des Wachstums“
laufen, betreffen Familien mit Kindern. Sie sollen vor allem in den
unteren Einkommen über einen jährlichen Freibetrag pro Kind von
550 Euro (der durch Forderungen des Linksblocks auf 600 Euro er-
höht werden könnte) steuerlich stärker entlastet werden als bis-
her. Renten bis 629 Euro, die eingefroren waren, sollen angepasst
werden, was nach offiziellen Aussagen zwei Millionen Renten be-
trifft. Auch die Sozialhilfe für die schwächsten Bevölkerungs-
schichten sollen erhöht werden. Um den Arbeitsmarkt weiter an-
zukurbeln, soll im zweiten Halbjahr 2016 in Restaurants die Mehr-
wertsteuer von 23 auf 13 Prozent sinken.
Unternehmen sind bereits seit dem 1. Januar 2016 mit der Erhö-
hung des Mindestlohns auf 530 Euro konfrontiert (Gesetzesdekret
254-A/2015 vom 31. Dezember 2015). Um die Auswirkungen auf
die Arbeitskosten abzufedern, wird die Minderung der Sozialversi-
cherungsrate um 0,75 Prozentpunkte für einen zum Mindestlohn
Quelle: Regierung, Generaldirektion des Haushalts (Relatorio OE2016, Revisto)
Haushaltsprognosen (in % des PIB)
Finanzministerium Finanzministerium EU-Kommission EU-Kommission
OECD OECD
2015
2016
2015
2016
2015
2016
Globaler Saldo
-4,3
-2,2
-4,2
-3,4
-3,0
-2,8
Primärsaldo
0,4
2,3
0,5
1,2
1,3
1,4
Struktureller Saldo
-2,0
-1,8
-1,9
-2,9
0,4
-0,1
ÖffentlicheVerschuldung
128,8
127,7
129,1
128,5
128,2 127,9