Die Ministerin für Arbeit und Soziales, Fátima Báñez, gab am 29.
August 2013 bekannt, dass die Regierung an einer umfassenden
Vereinfachung der Arbeitsvertragsmodelle arbeite. Damit solle
die Schaffung neuer, langfristiger Arbeitsplätze stärker gefördert
und erleichtert werden. Um die Anforderungen der Europäischen
Kommission, des InternationalenWährungsfonds und der Mehr-
heit der privaten Analysten einzuhalten – jedoch ohne soweit zu
gehen, den vom Arbeitgeberverband geforderten Einheitsver-
trag einzuführen – hat die Ministerin eine Reduzierung der For-
mulare für Arbeitsverträge von 41 auf fünf angekündigt. Diese
in Zukunft zur Auswahl stehenden Modelle werden sein:
•
Unbefristeter Arbeitsvertrag,
•
Befristeter Arbeitsvertrag,
•
Ablösungsvertrag,
•
Praktikumsvertrag und
•
Ausbildungsvertrag.
Die zahlreichen, mehr als 30 arbeitsrechtlich bedeutsamen Re-
formen seit dem Inkrafttreten des spanischen Arbeitsgesetzes
hatten die Fülle an Arbeitsvertragsmodellen immer weiter an-
steigen lassen.
Die Ankündigung ist gleichwohl keine echte grundlegende Neue-
rung, da sich genau genommen nur die Anzahl der Grundmo-
delle verringert, nicht jedoch die inhaltlichen Möglichkeiten bei
der Vertragsgestaltung. Das heißt, dass nach wie vor 41 ver-
schiedene Vertragsmodalitäten und verschiedene Arten der Ver-
gütung bestehen, jedoch diese einfacher aus den fünf
Grundmodellen ausgewählt werden können. Das Ministerium
hat klargestellt, dass „die Umgestaltung des Systems der Ver-
tragsmodelle, welche zum Zweck hat, die Entscheidung zu einer
Neueinstellung zu erleichtern, die bestehenden Anreize in Form
von Vergünstigungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen bei-
behält, diese aber dabei in einer klareren Form in einem einheit-
lichen Modell präsentiert.“
Nach Ansicht von Experten existieren damit nach wie vor zu
viele wählbare Optionen, um die Einstellung im Endeffekt zu
erleichtern.
In diesem Zusammenhang gab Báñez bekannt, dass die Regie-
rung bereits damit begonnen habe, sämtliche bestehenden Re-
gelungen der (sozialversicherungs- und steuerrechtlichen)
Anreize für Neueinstellungen zu überarbeiten, da die aktuell be-
stehende Regelung – zusammen mit den 41 Vertragsmodellen –
eine „Barriere für die Einstellung in Kleinbetrieben“ darstelle.
Die einheitliche Regelung in einem einzigen Gesetzeswerk – und
nicht wie aktuell in vielen einzelnen –, soll laut Báñez für eine
bessere Transparenz der Anreizer für Arbeitgeber und Arbeitneh-
mer sorgen.
Die Reaktionen auf diese Ankündigung sind höchst unterschied-
lich. Ramón Górriz, von der Gewerkschaft CCOO, bestätigte, dass
mit der Verringerung der Vertragsvorlagen „die Regierung offen-
bar nach den Anweisungen der Arbeitgeberverbände handelt“.
Gleichfalls betont der Sekretär der UGT, Toni Ferrer, dass er
hoffe, dass die angekündigte Reduzierung „kein weiteres Ge-
schenk an die Arbeitgeber beinhalte.“ Der Arbeitgeberverband
CEOE dagegen hat die Ankündigung positiv aufgenommen und
seine Mitarbeit angeboten, damit der Wandel reibungslos ab-
laufen kann.
Michael Kawalla, Ref. Jur.
Reduzierung der spanischen
Arbeitsvertragsmodelle von 41 auf fünf
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economía
HISPANO-ALEMANA
Nº 3/2013
A R B E I T S R E C H T