In Spanien ist der Rechtsanwalt traditionell als
sehr enger, persönlicher Ansprechpartner und
Vertrauensperson des Mandanten angesehen
worden. Dies zeigte sich auch darin, dass sich
der Anwaltsmarkt in Spanien noch Anfang der
90er Jahre vor allem aus Einzelanwälten und
kleinen Kanzleien zusammensetzte. StefanMeyer:
„Als ich 1987 kurz nach demEU-Beitritt Spaniens
und Portugals nach Madrid kam, gab es kaum
international arbeitende Kanzleien in Spanien.
Mein damaliger Arbeitgeber, der Kollege Bernardo
Cremades, hatte die Zeichen der Zeit früh erkannt,
und so gab es in seiner Kanzlei bereits einen
„german desk“, dem ich zugeteilt wurde. Spani-
sche Rechtsanwälte waren damals, abgesehen
von einigen Ausnahmen, noch nicht an interna-
tionale Arbeitsstandards gewöhnt. Mandanten
wurden nicht zurückgerufen, sondern sollten ein-
fach später noch einmal anrufen. Die besten
Mandate wurden zwischen 14 und 16 Uhr („sies-
ta“) akquiriert, da man zu diesem Zeitpunkt –
außer den deutschen Anwälten – praktisch
niemanden erreichte. Mit steigendem Kon-
kurrenzdruck jedoch wuchs dann auch recht
schnell die „Servicementalität“ der spanischen
Anwaltschaft, und es bildeten sich dann bis
Mitte der 90er Jahre weitere internationale
Kanzleien heraus“.
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economía
HISPANO-ALEMANA
Nº 2/2017
ist. Anderseits sind die Einkünfte aus der Vermietung, die
teilweise selbst in einfachen Lagen und kleinen Wohnungen
von bis zu 80 m
2
, aber mit touristischer Attraktivität, spektakulär
sind und sich leicht auf 28.000 Euro bis 40.000 Euro pro Jahr
belaufen können, beim Finanzamt herzlich willkommen. Was wird
passieren,wenndiegesetzlichenVorschriftenzur lokalenFinanzierung
geändertwerdenund,wiedieStadt Barcelona fordert, dieGrundsteuer
(sog. IBI) dieser touristisch vermieteten Immobilien denen des Ho-
telgewerbes angepasst werden sollen?Werden dieseVermietungen
dann endlich als Geschäftstätigkeit gewertet?
Im Endeffekt ist festzustellen, dass die Vorschriften zur Ein-
kommensteuer nicht in der Lage sind, die Einkünfte aus touris-
tischer Vermietung und damit verbundene Ausgaben angemessen
zu erfassen. Die Finanzverwaltung müsste endlich verstehen,
dass die klassischen Kriterien hierauf nicht anwendbar sind,
sondern eine andere Beweiswürdigung der notwendigen Ausgaben
akzeptieren.
w
Dr. Javier Valls, LL.M.
Abogado, Javier Valls Abogados /
Dozent an der Universidad de Barcelona
Die Tätigkeit des Rechtsanwalts in
Spanien: Nichts ist mehr wie früher
Ö F F E N T L I C H E S R E C H T
Stellt man sich die Frage, welche Veränderungen die Tätigkeit als (deutschsprachiger)
Rechtsanwalt in Spanien im Laufe der Zeit erfahren hat, so kann man sagen, dass sich
nahezu alles verändert hat. Anders ausgedrückt: Nichts ist mehr wie früher.




