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In Spanien ist der Rechtsanwalt traditionell als

sehr enger, persönlicher Ansprechpartner und

Vertrauensperson des Mandanten angesehen

worden. Dies zeigte sich auch darin, dass sich

der Anwaltsmarkt in Spanien noch Anfang der

90er Jahre vor allem aus Einzelanwälten und

kleinen Kanzleien zusammensetzte. StefanMeyer:

„Als ich 1987 kurz nach demEU-Beitritt Spaniens

und Portugals nach Madrid kam, gab es kaum

international arbeitende Kanzleien in Spanien.

Mein damaliger Arbeitgeber, der Kollege Bernardo

Cremades, hatte die Zeichen der Zeit früh erkannt,

und so gab es in seiner Kanzlei bereits einen

„german desk“, dem ich zugeteilt wurde. Spani-

sche Rechtsanwälte waren damals, abgesehen

von einigen Ausnahmen, noch nicht an interna-

tionale Arbeitsstandards gewöhnt. Mandanten

wurden nicht zurückgerufen, sondern sollten ein-

fach später noch einmal anrufen. Die besten

Mandate wurden zwischen 14 und 16 Uhr („sies-

ta“) akquiriert, da man zu diesem Zeitpunkt –

außer den deutschen Anwälten – praktisch

niemanden erreichte. Mit steigendem Kon-

kurrenzdruck jedoch wuchs dann auch recht

schnell die „Servicementalität“ der spanischen

Anwaltschaft, und es bildeten sich dann bis

Mitte der 90er Jahre weitere internationale

Kanzleien heraus“.

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economía

HISPANO-ALEMANA

Nº 2/2017

ist. Anderseits sind die Einkünfte aus der Vermietung, die

teilweise selbst in einfachen Lagen und kleinen Wohnungen

von bis zu 80 m

2

, aber mit touristischer Attraktivität, spektakulär

sind und sich leicht auf 28.000 Euro bis 40.000 Euro pro Jahr

belaufen können, beim Finanzamt herzlich willkommen. Was wird

passieren,wenndiegesetzlichenVorschriftenzur lokalenFinanzierung

geändertwerdenund,wiedieStadt Barcelona fordert, dieGrundsteuer

(sog. IBI) dieser touristisch vermieteten Immobilien denen des Ho-

telgewerbes angepasst werden sollen?Werden dieseVermietungen

dann endlich als Geschäftstätigkeit gewertet?

Im Endeffekt ist festzustellen, dass die Vorschriften zur Ein-

kommensteuer nicht in der Lage sind, die Einkünfte aus touris-

tischer Vermietung und damit verbundene Ausgaben angemessen

zu erfassen. Die Finanzverwaltung müsste endlich verstehen,

dass die klassischen Kriterien hierauf nicht anwendbar sind,

sondern eine andere Beweiswürdigung der notwendigen Ausgaben

akzeptieren.

w

Dr. Javier Valls, LL.M.

Abogado, Javier Valls Abogados /

Dozent an der Universidad de Barcelona

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts in

Spanien: Nichts ist mehr wie früher

Ö F F E N T L I C H E S R E C H T

Stellt man sich die Frage, welche Veränderungen die Tätigkeit als (deutschsprachiger)

Rechtsanwalt in Spanien im Laufe der Zeit erfahren hat, so kann man sagen, dass sich

nahezu alles verändert hat. Anders ausgedrückt: Nichts ist mehr wie früher.