CCA_4_2015 v 1-10-2015 tarde - page 77

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economía
HISPANO-ALEMANA
Nº 4/2015
Barcelona zu leben. Seine regelmäßigen Diensteinsätze mit Flügen
nach Frankfurt oder in andere Städte weltweit dauern in der Regel
mehrere Tage und haben zur Folge, dass er nicht unwesentliche Zeit
ausserhalbSpaniens verbringt. InwelchemLand ist dieses Paar also
steuerpflichtig? Und wenn es so ist, dass das Paar in Deutschland
steuerpflichtig ist, weil es seine kompletten Einkünfte aus diesem
Land erhält, kann die spanische Finanzverwaltung auch eine Steuer-
pflicht für Spanien reklamieren? Und wenn dies so wäre, könnte auf
diesen Fall Art. 7p) des spanischenEinkommensteuergesetzes (IRPF)
Anwendung finden, der einen Freibetrag inHöhe von 60.100 Euro für
imAuslandausgeführteArbeiten vorsieht?Die spanische Finanzver-
waltung hat hierauf keine Antwort. Bisher hatte sich diese Frage
nicht gestellt.
Veraltetes Konzept der Betriebsstätte
Wenn jemand eine Anzeige von Google Adwords anklickt, erhält
das die Anzeige schaltende spanische Unternehmen eine Rech-
nung einer irischen Firma für die Kosten der Anzeige (sogenannte
„Pay per click“). Die Gewinne aus den Anzeigen (bei Google)
laufen über ein Unternehmen mit Sitz in Irland, wo die Körper-
schaftsteuer erheblich niedriger als in Spanien ist. Dieses ist
weder für die spanische Finanzverwaltung befriedigend, die
mangels einer Betriebsstätte in Spanien keine Steuerhoheit
über die Aktivitäten hat, noch für ein spanisches Konkurrenz-
unternehmen, das sich gegebenenfalls sogar niedrigeren Preisen
des Wettbewerbers ausgesetzt sieht, und dessen Gewinne voll
in Spanien zu versteuern sind.
Ebenfalls unbefriedigend ist diese Situation auch für die Fi-
nanzverwaltung in den USA, denn Google (und viele andere
multinationale Unternehmen dieses Landes) lagern ihre Gewinne
im Ausland, so dass die amerikanische Verwaltung keine Steuern
hierauf erheben kann. Und all dies nur deshalb, weil der Begriff
„Betriebsstätte“, der eine „feste Geschäftseinrichtung“ darstellt,
und der es Spanien erlauben würde, die Gewinne dieses aus-
ländischen Unternehmens zu besteuern, in den 50er Jahren er-
funden wurde, als man an Bergbau, Infrastruktur etc. dachte,
aber Dienstleistungen oder Urheberrechte in der Praxis kaum
Wert hatten. Viele nationale Steuerverwaltungen würden insofern
gerne das Konzept der Betriebsstätte aktualisieren (d.h. erweitern),
können dies aber natürlich nicht ohne Abstimmung mit den an-
deren Ländern durchführen. Und es wird immer Länder geben,
die hierzu nicht bereit sind, weil sie mit dem aktuellen System
bereits Vorteile für sich sehen.
Ausländische Rentner in Spanien
Bisher hat eine Vielzahl der in Spanien lebenden einheimischen und
ausländischen Rentner ihre ausländischen Renten in Spanien nicht
deklariert, obwohl sie hierzu nach demWelteinkommensprinzip ver-
pflichtet wären. Infolge der internationalen Abkommen über Informa-
tionsaustausch zwischen den europäischen Staaten hat Spanien
nunmehrKenntnisvondiesenausländischenRenten. ImJanuardieses
Jahres wurden die Rentner von den spanischen Finanzbehörden
informiert, dass sie Kenntnis von ihren Renteneinkünften in Spanien
hätten. Die Rentner wurden aufgefordert, diese zu deklarieren. Um
denRentnernErleichterungenhinsichtlichderNachzahlungder letzten
vier nicht verjährten Jahre zu verschaffen, hat der spanische Staat
eine Steueramnestie für diese Rentner insofern erlassen, dass sie
keineSäumniszuschlägezahlenmüssen.DieserInformationsaustausch
erfolgt seit einigen Jahren auch im Hinblick auf Zinsen und sonstige
Vermögensgewinne aus anderen EU-Staaten, wenn auch der Infor-
mationsfluss noch reichlich fehlerhaft ist.
Steuerhinterziehung undGeldwäsche
Seit einigen Jahren treten immer wieder neue Fälle von Steuerhinter-
ziehung und Geldwäsche auf, die bis vor einigen Jahren niemals
rechtshängig geworden wären, weil der Verbleib des Geldes bislang
nicht geklärt werden konnte. Dieses Geld lag in Andorra, der Schweiz
oderinanderenLändern,diesichnichtandemSystemdesinternationalen
Informationsaustauschesbeteiligt hatten. SomitwurdendieseDelikte
inderRegel kaumverfolgt. In jedemFallemussberücksichtigtwerden,
dass es sich bei Steuerhinterziehung und Geldwäsche um relativ
neue Straftatbestände handelt, die schwer verfolgbar sind. Viele der
Korruptions- und Steuerdelikte, die derzeit strafrechtlich verfolgt
werden, werden aufgrund der fehlenden Erfahrung undReife unseres
Rechtssystemsungestraft bleiben. Letztes Jahr veröffentlichteDieZeit
(7/2014) ein Interview mit einigen Steuerfahndern, die sagte: „Wir
sind die Dummen.Wir verfolgen dieseTäter mit Fahrrädern.“
Das sind nur einige Beispiele für eine sich veränderndeWelt. Die na-
tionalen Systeme haben noch immer große Schwierigkeiten, sich an
die neuen Umstände anzupassen. Ein Satz, den man Mandanten
immer sagt, wenn sie erfahren, dass sie zunächst zweimal zahlen
müssen, wenn sie eine Erbschaft antretenbzw.man sieüber die steu-
erlichenRisikeneinerWohnsitzverlagerungaufklärt,ist:„
Theeconomy
goes global, but taxes stay national
“. Eine steuerliche Planung ist
mithin unverzichtbar.
Dr. Javier Valls, LL.M.
Abogado, Javier Valls Abogados /
Dozent an der Universidad de Barcelona
Im Rechtsanwaltsverzeichnis der AHK Spanien finden Sie Einträge von deutschsprachigen Rechtsanwälten,
Steuerberatern undWirtschaftsprüfern in Spanien.
En el registro de abogados de la Cámara Alemana puede encontrar abogados y asesores fiscales en Ale-
mania de habla española.
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