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economía
HISPANO-ALEMANA
Nº 3/2014
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Am 10. Juni 2014 wurde im offiziellen Staatsanzeiger B.O.E. das vomMinisterrat erlassene neue Real Decreto
hinsichtlich der Neuregelung der Energieerzeugung für die erneuerbaren Energien in Spanien veröffentlicht
(Real Decreto 413/2014, de 6 de junio, por el que se regula la actividad de producción de energía eléctrica a
partir de fuentes de energía renovables, cogeneración y residuos).
E R N E U E R B A R E E N E R G I E N
Das neue Real Decreto, das am 11. Juni in Kraft trat, bringt
nach elf Monaten langen Wartens etwas Licht ins Dunkel des
am 14. Juli 2013 eingeführten neuen Vergütungssystems. Die
Neuerungen sind vielfältig.
1. Abrechungsverfahren der CNMC ab dem noch ausste-
henden Erlass der Vergütungsparameter für bestehende
Fotovoltaikanlagen
Die seit der Einführung des neuen Vergütungssystems mittels
Real Decreto-ley 9/2014 am 14. Juli 2013 von den Energieerzeugern
erhaltenen Abrechnungen stellen vorläufige Abschlagszahlungen
dar, welche ausgeglichen werden sollen, sobald der Minister
für Energie die Bestimmung über die neuen Vergütungsparameter
für Anlagen erneuerbarer Energien erlässt.
InÜbereinstimmungmit demneuenReal Decretowirddie zuständige
Abrechnungsbehörde CNMC für die Berechnung der monatlichen
Abrechnungen ab dem noch ausstehenden Erlass der Vergütungs-
parameter die folgenden Schritte unternehmen:
1. Zunächst wird die entsprechende ordentliche monatliche Ab-
rechnung für jede Erzeugungsanlage berechnet;
2. Anschließend fließt in die Abrechnung 1/9 der Summe der
Forderungsrechte oder Zahlungsverpflichtungen zugunsten
der CNMC hinsichtlich der Periode zwischen dem 14. Juli 2014
und dem Inkrafttreten der neuen Vergütungsparameter ein;
3. Die Forderungsrechte zugunsten der CNMC können 50 Prozent
der entsprechenden ordentlichen monatlichen Abrechnung
nicht übersteigen; die Differenz zwischen dem entsprechenden
Betrag und 50 Prozent der ordentlichen monatlichen Abrech-
nung wird der folgenden Abrechnung hinzugefügt.
4. Die Zahlungsverpflichtungen eines Energieerzeugers sollen
mit dessen Forderungsrechten verrechnet werden können,
selbst wenn sich diese auf verschiedene Abrechnungen be-
ziehen; das konkrete Verfahren hierzu ist noch zu erläutern.
Allerdings erklärt das neue Real Decreto nicht, wie dieses Abrech-
nungsverfahren weiterhin mit der erfolgten Reduzierung der mo-
natlichen Abrechnungen aufgrund der Diskrepanzen zwischen den
EinkommenunddenKostendes gesamten spanischenStromsystems
zusammenhängen wird.
2. Handlungspflichten für die Energieerzeuger in den kom-
menden Monaten
Die Betreiber von Energieerzeugungsanlagen werden in den
kommenden Monaten folgende Handlungen vornehmen müssen:
Einreichung einer Verantwortlichkeitserklärung (declaración
responsable):
Die Erzeugungsanlagen, die in dem alten, ge-
löschten PREFO-Vergütungsregister eingetragen waren, werden
automatisch von der zuständigen Behörde in das neue „Register
für die spezifische Vergütung“ (Registro de régimen retributivo
específico) eingetragen. Diese automatische Eintragung wird
durch Bestimmung des Ministers für Energie, die im offiziellen
Staatsanzeier B.O.E. veröffentlicht wird, bekanntgegeben. In-
nerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der automatischen
Eintragung in das „Register für die spezifische Vergütung“
müssen die Inhaber auf elektronischem Wege eine Verantwort-
lichkeitserklärung bei der zuständigen Energiebehörde einreichen,
durch die erklärt wird, ob öffentliche Fördermittel erhalten
worden sind oder nicht.
Zusendung der UTM-Koordinaten:
Mittels Bestimmung des Mi-
nisters für Energie wird ein Verfahren zur Festsetzung der UTM-
Koordinaten der Erzeugungsanlagen erlassen werden. Innerhalb
einer Frist von sechs Monaten seit dem Inkrafttreten dieser Be-
stimmung müssen die Inhaber von Erzeugungsanlagen die zu-
ständige Energiebehörde über die konkreten UTM-Koordinaten
für jede Anlage auf elektronischem Wege informieren.
Antonio Jiménez Abraham, Wanda Cazalla Marcos
Abogados
Monereo Meyer Marinel-lo Abogados
Veröffentlichung des
neuen Real Decreto für
Erneuerbare Energien