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economía
HISPANO-ALEMANA
mayo/junio/julio 2013
die Frist der öffentlichen Verwaltung zur Bezahlung von For-
derungen gegenüber Unternehmen 30 Tage.
Um die bestehende Situation zu verbessern, hat die Regie-
rung daher einen Zahlungsplan verabschiedet, mit welchem
die offenen Forderungen von Unternehmen gegen Kommu-
nen und autonome Gebietskörperschaften reguliert werden
sollen. Dieser Plan wird ab Oktober 2013 auf nicht begli-
chene Rechnungen angewandt, welche aus dem Jahr 2012
stammen und aus dem Jahr 2013 bis zum 1. Juni. Insgesamt
sollen circa 15 bis 20 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt
werden. Der Zinssatz, welcher von den regionalen und loka-
len Verwaltungen für das Darlehen zu bezahlen ist, beträgt
3,5 bis vier Prozent und ist somit sehr attraktiv. Verzugszin-
sen, welche im letzten Zahlungsplan von 2012 nicht erhoben
worden sind, sollen möglicherweise nun erhoben werden,
um zu vermeiden, dass neuere Forderungen älteren gegen-
über bevorzugt werden und die Begleichung älterer Forde-
rungen, für welche keine Verzugszinsen anfallen, aufgescho-
ben wird.
Dem Zahlungsplan können sich Stellen der öffentlichen Ver-
waltung anschließen sowie deren Schuldner. Der Anschluss
an diesen Plan ist freiwillig. Angesichts der günstigen Bedin-
gungen und der vorhersehbaren Entlastungen dürfte es von
den Finanzbehörden wohl eher negativ angesehen werden,
sollten sich autonome Gebietskörperschaften dem Plan ent-
halten. Prioritär behandelt werden sollen Forderungen im
Gesundheits- und Erziehungswesen sowie im Sozialbereich.
Das Verfahren zur Aufnahme offener Forderungen für die
Gläubiger ist hierbei sehr einfach. Diese können die Forde-
rungen telematisch über Online-Plattformen anmelden. Zur
Kontrolle für die Gläubiger, ob die Forderungen tatsächlich in
den Zahlungsplan aufgenommen und in den entsprechenden
Listen vermerkt sind, müssen die Autonomen Regionen ein
hierfür vorgesehenes Verfahren zur Verfügung stellen.
Diese Maßnahmen sind sicherlich geeignet, um kurzfristig
die Situation zu verbessern. Ob allerdings langfristig durch
das Einspringen von Vater Staat eine Besserung erfolgt, sei
dahingestellt. Schließlich ist die Maßnahme weder geeignet,
fehlende Zahlungsmoral zu beseitigen, noch im Falle von vor-
handener Zahlungsmoral aber fehlender Mittel, eine langfris-
tige Eigenfinanzierung sicherzustellen. Wohl aber ist positiv
zu bewerten, dass eine Entlastung kleiner und mittelständi-
scher Unternehmen erfolgt, die nun ihre teils über ein Jahr
alten und möglicherweise gedanklich schon ausgebuchten
Forderungen endlich beglichen bekommen.
Melanie Gierth, AHK Spanien