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economía
HISPANO-ALEMANA
mayo/junio/julio 2013
und mittelständische Unternehmen werden nach Angaben der
Regierung von der neuen Regelung betroffen sein. Sie leiden
in Krisenzeiten oft doppelt unter der mangelnden Liquidität ih-
rer Vertragspartner, wenn diese teils Monate nach Rechnungs-
stellung, teils gar nicht zahlen. Denn im aktuellen System müs-
sen die Betroffenen mit der Umsatzsteuer gegenüber dem Fis-
kus in Vorleistung gehen.
Die neue Regelung bezieht sich allerdings nur auf diejenigen
Steuerpflichtigen, die im vorangegangenen Geschäftsjahr einen
Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro hatten. Unter-
nehmen, die ihr Geschäft erst im laufenden Jahr beginnen, be-
rechnen das Volumen entsprechend den vorhandenen Zahlen.
Nach offiziellen Quellen wird durch die Regelung jedes Jahr
insgesamt ein Vorschuss von etwa 800 Millionen Euro hinaus-
gezögert, den die Unternehmer bisher unverzüglich nach Rech-
nungsstellung zu erbringen hatten. Die Umsatzsteuer kann
aber nicht über den 31. Dezember eines jeden Jahres hinaus-
geschoben werden - selbst wenn der Endschuldner vorerst
nicht zahlt. Denn das Recht zum Aufschub der Steuer gilt nur
für diejenigen Rechnungen, die im Zeitraum für den die Steuer-
erklärung abgegeben wird, erstellt werden.
Man kann die Teilnahme – mittels eines noch zu evaluierenden
Verfahrens - beantragen, muss es aber nicht. Die Teilnahme ver-
längert sich automatisch, kann aber gekündigt werden. Die Kün-
digung hat eine Minimalwirkung von drei Jahren, was so zu ver-
stehen ist, als dass man nach der Kündigungserklärung drei Jah-
re lang nicht mehr an dem Verfahren teilhaben kann. Dieses auf
Freiwilligkeit basierende Konstrukt hat aber auch Tücken. Denn
viele größere Unternehmen möchten möglicherweise keinen Lie-
feranten, der sich einem bürokratischen System unterwirft, bei
dem Buchführung und Unternehmensstruktur fundamental ge-
ändert werden müssen und das zudem Hinweise auf finanzielle
Schwierigkeiten enthalten kann.
Entsprechend eines symmetrischen Steuersystems, in dem die
Steuer genau in dem Moment abgeführt werden muss, in dem
sie kassiert wird, reicht eine einfache Buchführung nicht mehr
aus. Die Steuer muss für den Unternehmer neutral sein. Weder
darf er sich an ihr bereichern, noch dürfen durch ihren Um-
schlag Nachteile für ihn entstehen. Deshalb muss der Zeitpunkt
in dem ganz oder teilweise gezahlt wird – und in dem die Steu-
erpflicht entsteht - akribisch genau festgehalten werden. Be-
mängelt wird daher auch, dass das System zu kompliziert und
missbrauchsanfällig sei. Über die Vorsteuerpflicht kann nicht
einfach die tatsächlich geschuldete Steuer berechnet werden.
Der räumliche Wirkungsbereich erstreckt sich auf die Geschäf-
te, die auch nach den bisherigen Steuergesetzen den Regelun-
gen zur Vor- und Umsatzsteuer unterfielen. Anders gesagt, än-
dert sich nur der Zeitpunkt an dem die Steuer abzuführen ist,
nicht aber die Geschäfte, bei denen sie anfällt. Inhaltlich aus-
genommen von der Neuregelung sind unter anderem landwirt-
schaftliche Betriebe, Viehzucht und Fischfang.
Die Reaktionen auf die Neuerungen sind gemischt. Vor allem
aus regierungsnahen Kreisen wird das Gesetz als Schlüssel für
die Reaktivierung der spanischen Wirtschaft genannt. Auch die-
ses Lager bemängelt aber, dass die Verhandlungen zu lange ge-
dauert hätten. Größtenteils aber fällt die Kritik nicht so positiv
aus. So verlautbarte beispielsweise die Union von Arbeitneh-
mer- und Unternehmerverbänden (UATAE), dass ein befristeter
Verzicht auf Steuereinnahmen nicht ausreiche, sondern konkre-
te finanzielle Mittel zur Verfügung hätten gestellt werden müs-
sen. Auch dass der erlahmende Konsum und Fehlfinanzierun-
gen so gelöst werden können, wird bezweifelt.
Judith Growe,
Rechtsreferendarin AHK Spanien
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