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economía
HISPANO-ALEMANA
mayo/junio/julio 2013
Neun Ministerien haben an dem Gesetzesent-
wurf mitgewirkt, über ein Jahr haben sich die
Verhandlungen hingezogen. Am 24. Mai 2013
wurde das „Gesetz der Unternehmer“ von der
Regierung vorgestellt. Nun muss es noch das
Parlament durchlaufen und soll voraussicht-
lich im Herbst verabschiedet werden. Bei dem
Gesetzesentwurf handelt es sich um das „An-
teproyecto de Ley de Apoyo a los Emprende-
dores y su Internacionalización“.
Die Neuerungen werden voraussichtlich zwei-
spurig laufen: Einerseits sollen Finanzierungs-
möglichkeiten verbessert werden, indem
durch steuerliche Vergünstigungen Refinan-
zierungen attraktiver und Fremdfinanzierun-
gen durch sogenannte „Business angels“ ver-
einfacht werden. Zum anderen sollen durch
Bildung neuer juristischer Personen - wie bei-
spielsweise dem „Selbständigen mit be-
schränkter Haftung“ oder der 1-Euro-Gesell-
schaft - Hürden abgebaut werden, die neue
Geschäftsmodelle bisher schon im Keim er-
stickten. Zu den steuerlichen Entlastungen
wird auch die „IVA de caja“ gezählt. Ihre Funk-
tionsweise wird in diesem Beitrag erläutert.
Die „IVA de caja” bezeichnet eine neue Umla-
gemöglichkeit der Unternehmer für die von
Endverbrauchern vereinnahmten Umsatzsteu-
ern. Ab dem 1. Januar 2014 muss die Umsatz-
steuer nicht mehr im Moment der Rechnungs-
stellung gezahlt werden, sondern - mit Aus-
nahmen - erst dann, wenn die Rechnung vom
Schuldner tatsächlich beglichen wird. 1,3 Mil-
lionen Selbständige und eine Million kleine
„IVA de caja“ –
Ein bürokratisches Ungetüm?
Die spanische Regierung will mit einem
neuen Gesetz positive Impulse für die Arbeit
von Selbstständigen sowie kleinen und mit-
telständischen Unternehmen setzen.
S T E U E R R E C H T