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economía

HISPANO-ALEMANA

Nº 4/2017

Eine wenig bekannte Alternative zumVerkauf und zur Schenkung

besteht in der Rechtsfigur der

Aufhebung des Miteigentums

,

der sog.

extinción de condominio

. Die gesetzliche Grundlage

befindet sich in den Art. 400 und 406 des spanischen Código

Civil. Wird die Aufhebung des Miteigentums vereinbart, so sollte

dies in notarieller Form geschehen. Der Übertragende erklärt

seinen Willen, seinen Miteigentumsanteil an den Partner durch

Aufhebung des Miteigentums übertragen zu wollen. Dieser

erklärt seinerseits in der sog.

Escritura de extinción de condominio

,

diesen Anteil übernehmen zu wollen. Hierbei leistet üblicherweise

der Übernehmer dem bisherigen Miteigentümer eine Zahlung

in Höhe des Wertes des Miteigentumsanteils.

Steuerliche Vorteile

Während die kaufweise Übertragung der Grunderwerbsteuer

(ITP) unterliegt und bei einer Schenkung die Schenkungssteuer

(ISD) fällig wird, findet bei der Auflösung des Miteigentums

die AJD, die Dokumentensteuer, Anwendung. Die Höhe der

Grunderwerbsteuer beläuft sich je nach autonomer Gemein-

schaft auf 8 Prozent des Wertes und mehr. Dagegen bewegt

sich die Dokumentensteuer je nach Autonomie nur zwischen

1 Prozent und 1,5 Prozent.

Bei den Übertragungsarten des Kaufes und der Schenkung hat

der Übertragende zudem im Rahmen der Einkommensteuer den

zwischen dem Erwerb und der jetzigen Übertragung erzielten

Gewinn mit 19 Prozent zu besteuern. Diese Steuer kann in be-

stimmter Konstellation auch bei der Aufhebung des Miteigentums

anfallen. Die dritte Steuer bei der kauf- oder schenkungsweisen

Übertragung von sog. städtischem Immobilieneigentum ist die

gemeindliche Bodenwertzuwachssteuer, bekannt unter der Be-

zeichnung „

plusvalía

“. Diese Steuer fällt nicht an bei der Aufhe-

bung des Miteigentums, wie zuletzt das Oberste Gericht von

Katalonien in seinem Urteil vom 18.04.2013 ausgeführt hat.

Beispiel: Immobilie in Andalusien

Der Wert eines jeden ideellen Anteils der Partner an der Immobilie

belief sich sowohl bei dem Erwerb als auch bei der Übertragung

auf 200.000 Euro. Wird dieser ideelle Anteil im Wege eines

Kaufvertrages (

escritura pública de compraventa

) übertragen,

beläuft sich die Grunderwerbsteuer (ITP) auf 8 Prozent dieses

Wertes, mithin auf 16.000 Euro. Findet die Übertragung des

Miteigentumsanteils von 200.000 Euro dagegen im Wege der

Aufhebung des Gemeinschaftseigentums statt, beläuft sich die

hier anwendbare Dokumentensteuer AJD auf lediglich 1,5 Prozent.

Steuerliche Bemessungsgrundlage bei der Dokumentensteuer

ist allerdings der Gesamtwert der Immobilie, mithin 400.000

Euro. Die Dokumentensteuer beläuft sich damit auf 6.000 Euro.

Allein die Differenz bei der Übertragungssteuer beträgt mithin

10.000 Euro, die der Erwerber sparen kann. In dieser Kalkulation

sind folgende Steuern noch nicht berücksichtigt worden:

• eine eventuelle Einkommensteuer des Verkäufers

• die gemeindliche Bodenwertzuwachssteuer

(plusvalía

).

Dr. Burckhardt Löber, Rechtsanwalt und Abogado

Dr. Alexander Steinmetz, Rechtsanwalt & Abogado Inscrito

Löber Steinmetz & García Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Wenn zwei gemeinsameine Immobilie in Spanien besitzen und einer „aussteigen“möchte,

bestehen verschiedene Übertragungsmöglichkeiten. In der Regel habenMandanten hierbei

einen Kaufvertrag oder eine Schenkung imSinn. Dieser Fall kommt häufig vor, wennmehrere

gemeinsameine Erbschaft gemacht haben, jedoch nur einer der Erben amalleinigen Erwerb der

Spanienimmobilie interessiert ist. Oder wenn Ehe- oder Lebenspartner vereinbaren, dass

aufgrund einer Scheidung oder Trennung einer von ihnen die gemeinsamgehaltene Immobilie

allein übernimmt. Es geht hierbei umdie Umwandlung vonMiteigentum in Alleineigentum.

Z I V I L R E C H T

SpanischesMiteigentumundAlternativen

bei der ÜbertragungeinesMiteigentums-

anteils: EinSteuersparmodell bei

ErbschaftenundScheidungen