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economía
HISPANO-ALEMANA
Nº 4/2017
Warum gibt es derart viele Beschwerden unterschiedlicher
Regierungen und Privatleute darüber, dass die Gewinne aus
Onlinegeschäften oft geringer Besteuerung unterliegen, und
zwar in Ländern, in denen diese Gewinne nicht einmal generiert
werden, wenn dieselben Regierungen letztlich nicht in der
Lage sind, Lösungen hierfür zu finden?
Beispielhaft reicht es, an die Besteuerung von einer der Aktivitäten
der „Google adwords“ zu denken. Immer, wenn wir einen Such-
begriff bei Google eingeben (z.B. „Anwalt für Steuerrecht in
Barcelona“), erscheinen im oberen Teil der Suchergebnisse
Firmen, die die gesuchten Dienstleistungen oder Waren anbieten.
Wenn ich nunmehr eine dieser als Anzeige aufgeführten Firmen
anklicke, stellt Google dieser Firma einen bestimmten Betrag in
Rechnung. Diese Firma, in unserem Falle die Anwaltskanzlei,
erhält dann eine Rechnung von einem Unternehmen der Google-
Gruppe in Irland. Der entsprechende Gewinn wird somit bei der
irischen Firma gebucht und unterliegt dem irischen Steuersatz, d.h.
einemder niedrigsten in der gesamten EU. Die Ausgaben hingegen
werden in der Kanzlei in Barcelona gebucht. Auf diese Weise sieht
die spanische Finanzverwaltung keinen Cent dieses vollständig in
Spanien generierten Umsatzes, wohl aber die Ausgabe (der Kanzlei
in Barcelona).
Betriebstätte ausschließlich steuerliches Konzept
Das Steuerrecht ist seit vielen Jahren so strukturiert, dass Google
nur dann Steuern in Spanien zahlen müsste, wenn die Umsätze
über eine Betriebsstätte in Spanien generiert würden. Bei dieser
handelt es sich um ein ausschliesslich steuerliches Konzept, dem-
zufolge Google über eine feste Geschäftseinrichtung („fixed place
of business“) in Spanien verfügenmüsste. Allerdings definieren die
nationalenVorschriftenwie dieDoppelbesteuerungsabkommen (in
der Regel Art. 5) eine Betriebsstätte auf der Basis der Wirtschafts-
abläufe vor über 50 Jahren, als eine Firma mit wirtschaftlicher
Aktivität im Ausland über Fabriken, Lager, Angestellte, Manager,
Maschinen, etc. verfügen musste.
All dies hat sich imLaufe der Zeit verändert, und heutzutagewerden
die grossenGeschäfte imDienstleistungsbereich getätigt, bei denen
oft kaum noch Tätigkeit als solche erforderlich ist, sondern das
Business ausschliesslich über Online-Plattformen abläuft. Infolge-
dessen versteuern viele Unternehmen ihre Gewinne nicht mehr
dort, wo die Umsätze erfolgen. Als ich vor einigen Monaten auf
einemVueling-Flug zwischen Barcelona und Deutschland etwas zu
essen kaufte, sah ich, dass die Steuernummer auf dem Ticket eine
ausländische war, obwohl der Verkauf in Spanien stattfand, da
Vueling ein spanisches Unternehmen mit Sitz in Barcelona ist; d.h.
dass ein ausländisches Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat,
hier Spanien, Waren verkauft, aber nicht in Spanien, sondern in
einem anderen Land seine Steuern abführt. Die spanische Steuer-
nummer war nur erforderlich, damit der Verkauf mit spanischer
Mehrwertsteuer erfolgen konnte, was jedoch nicht die Körper-
schaftsteuer betrifft, die, wie bereits erwähnt, nicht in Spanien
anfällt, da keine Betriebsstätte in Spanien vorhanden ist.
Steuerpflicht amOrt des Umsatzes
Im Jahre 2011 und neuerdings nochmals mit einer modifizierten
Version, schlägt die Europäische Union vor, dass die grossen Unter-
nehmen dort steuerpflichtig sein sollen, wo ihre Umsätze generiert
werden. Ein solches Systemwird „Consolidated CorporateTax Base
Vor einigenWochenwurde in denMedien über eineVersammlung der EU-
Repräsentanten berichtet, auf der diese einenVorschlag der EU-Kommission
debattierten, dessenVerabschiedung eine radikale Änderung der
Körperschaftsteuer in jedemeinzelnenMitgliedstaat zur Folge hätte. Eine solche
Rechtsvorschrift ist allerdings bisher mangels Einigung unter denMitgliedstaaten
nicht verabschiedet worden; aber, wobei handelt es sich hierbei genau?
S T E U E R R E C H T
RevolutionäreÄnderungen
imKörperschaftsteuerrecht
der EU-Staaten, damit Google
und andere Onlinegeschäfte
mehr Steuern zahlen?




