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economía

HISPANO-ALEMANA

Nº 4/2017

Warum gibt es derart viele Beschwerden unterschiedlicher

Regierungen und Privatleute darüber, dass die Gewinne aus

Onlinegeschäften oft geringer Besteuerung unterliegen, und

zwar in Ländern, in denen diese Gewinne nicht einmal generiert

werden, wenn dieselben Regierungen letztlich nicht in der

Lage sind, Lösungen hierfür zu finden?

Beispielhaft reicht es, an die Besteuerung von einer der Aktivitäten

der „Google adwords“ zu denken. Immer, wenn wir einen Such-

begriff bei Google eingeben (z.B. „Anwalt für Steuerrecht in

Barcelona“), erscheinen im oberen Teil der Suchergebnisse

Firmen, die die gesuchten Dienstleistungen oder Waren anbieten.

Wenn ich nunmehr eine dieser als Anzeige aufgeführten Firmen

anklicke, stellt Google dieser Firma einen bestimmten Betrag in

Rechnung. Diese Firma, in unserem Falle die Anwaltskanzlei,

erhält dann eine Rechnung von einem Unternehmen der Google-

Gruppe in Irland. Der entsprechende Gewinn wird somit bei der

irischen Firma gebucht und unterliegt dem irischen Steuersatz, d.h.

einemder niedrigsten in der gesamten EU. Die Ausgaben hingegen

werden in der Kanzlei in Barcelona gebucht. Auf diese Weise sieht

die spanische Finanzverwaltung keinen Cent dieses vollständig in

Spanien generierten Umsatzes, wohl aber die Ausgabe (der Kanzlei

in Barcelona).

Betriebstätte ausschließlich steuerliches Konzept

Das Steuerrecht ist seit vielen Jahren so strukturiert, dass Google

nur dann Steuern in Spanien zahlen müsste, wenn die Umsätze

über eine Betriebsstätte in Spanien generiert würden. Bei dieser

handelt es sich um ein ausschliesslich steuerliches Konzept, dem-

zufolge Google über eine feste Geschäftseinrichtung („fixed place

of business“) in Spanien verfügenmüsste. Allerdings definieren die

nationalenVorschriftenwie dieDoppelbesteuerungsabkommen (in

der Regel Art. 5) eine Betriebsstätte auf der Basis der Wirtschafts-

abläufe vor über 50 Jahren, als eine Firma mit wirtschaftlicher

Aktivität im Ausland über Fabriken, Lager, Angestellte, Manager,

Maschinen, etc. verfügen musste.

All dies hat sich imLaufe der Zeit verändert, und heutzutagewerden

die grossenGeschäfte imDienstleistungsbereich getätigt, bei denen

oft kaum noch Tätigkeit als solche erforderlich ist, sondern das

Business ausschliesslich über Online-Plattformen abläuft. Infolge-

dessen versteuern viele Unternehmen ihre Gewinne nicht mehr

dort, wo die Umsätze erfolgen. Als ich vor einigen Monaten auf

einemVueling-Flug zwischen Barcelona und Deutschland etwas zu

essen kaufte, sah ich, dass die Steuernummer auf dem Ticket eine

ausländische war, obwohl der Verkauf in Spanien stattfand, da

Vueling ein spanisches Unternehmen mit Sitz in Barcelona ist; d.h.

dass ein ausländisches Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat,

hier Spanien, Waren verkauft, aber nicht in Spanien, sondern in

einem anderen Land seine Steuern abführt. Die spanische Steuer-

nummer war nur erforderlich, damit der Verkauf mit spanischer

Mehrwertsteuer erfolgen konnte, was jedoch nicht die Körper-

schaftsteuer betrifft, die, wie bereits erwähnt, nicht in Spanien

anfällt, da keine Betriebsstätte in Spanien vorhanden ist.

Steuerpflicht amOrt des Umsatzes

Im Jahre 2011 und neuerdings nochmals mit einer modifizierten

Version, schlägt die Europäische Union vor, dass die grossen Unter-

nehmen dort steuerpflichtig sein sollen, wo ihre Umsätze generiert

werden. Ein solches Systemwird „Consolidated CorporateTax Base

Vor einigenWochenwurde in denMedien über eineVersammlung der EU-

Repräsentanten berichtet, auf der diese einenVorschlag der EU-Kommission

debattierten, dessenVerabschiedung eine radikale Änderung der

Körperschaftsteuer in jedemeinzelnenMitgliedstaat zur Folge hätte. Eine solche

Rechtsvorschrift ist allerdings bisher mangels Einigung unter denMitgliedstaaten

nicht verabschiedet worden; aber, wobei handelt es sich hierbei genau?

S T E U E R R E C H T

RevolutionäreÄnderungen

imKörperschaftsteuerrecht

der EU-Staaten, damit Google

und andere Onlinegeschäfte

mehr Steuern zahlen?