Previous Page  75 / 100 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 75 / 100 Next Page
Page Background

Die Rechtshandlungen des Notars haben teilweise

rechtsbegründenden Charakter wie die Beurkun-

dung von Immobilienschenkungen und die Be-

stellung von Hypotheken. Dem spanischen Notar

kommt bei einverständlichen Scheidungen quasi

eine Richterfunktion zu, weil er nach Protokollie-

rung der entsprechendenWillenserklärungen be-

fugt ist, die Ehescheidung oder Trennung der

Ehepartner auszusprechen. Auch ist der spanische

Notar neben den Gerichten zuständig für die

Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnis-

ses. Insoweit sind die Zuständigkeiten spanischer

Notare häufig weitreichender als die seiner deut-

schen Kollegen.

Errichtung von Urkunden jeder Art

Als Träger eines öffentlichen Amtes errichtet der

Notar Urkunden. Hierbei wird unterschieden zwi-

schen der Beurkundung von Willenserklärung

einerseits, sogenannten Escrituras públicas, und

sonstigennotariellenTätigkeiten, den sogenannten

Actas notariales andererseits. Die notarielle Be-

urkundung vonWillenserklärungen umfasst u.a.

folgende Rechtsgeschäfte:

- Immobilienkaufverträge

- Immobilienschenkungen

- Errichtung von Testamenten

- Protokollierung von Hypotheken

- Protokollierung der Erbschaftsannahme

- Protokollierung von Vollmachten jeder Art

- Gründung von Gesellschaften

Zu den sonstigen notariellen Tätigkeiten (Actas

notariales) gehören folgende Handlungen:

- Protokollierung notarieller Wahrnehmungen

(Augenschein zu Beweiszwecken)

- Protokollierung eidesstattlicher Versicherungen

-Tätigkeit imZusammenhangmit Kreditgeschäften

jeder Art (pólizas)

- Eine weitere Gruppe von notariellen Urkunden

bilden die „testimonios“, zu denen auch Unter-

schriftsbeglaubigungen gehören.

Sollen notarielle Urkunden in der EU verwendet

werden, müssen diese mit der sog. Apostille ver-

sehen werden. Zuständig für deren Ausstellung

75

economía

HISPANO-ALEMANA

Nº 5/2016 - 1/2017

Der Spanische Notar: Escrituras

und vieles mehr…

Spanische wie deutsche Notare gehören über ihre jeweiligen Notarkammern

der Union des Lateinischen Notariats an. Das bedeutet eine weitgehende

Gleichwertigkeit ihres Berufsbildes, ihrer Funktion und ihrer Tätigkeiten.

Während Rechtsanwälte Interessenvertreter ihrer Mandanten sind, soll der

Notar in seiner Tätigkeit unparteiisch sein.

Ö F F E N T L I C H E S R E C H T