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economía
HISPANO-ALEMANA
Nº 5/2016 - 1/2017
Im Wesentlichen sollte die ursprüngliche Regelung für die
Förderung erneuerbarer Energien dafür sorgen, dass die Pro-
jekte während ihrer gesamten Laufzeit eine stabile Einkom-
mensgarantie gewährleistet bekamen. Die internationalen In-
vestitionsmärkte bewerteten diese Regelung sehr positiv.
Dies führte dazu, dass Spanien im Jahr 2008 das Land war,
das weltweit die höchsten Investitionen im Umfeld der Solar-
energie erhielt.
Nach diesem außerordentlichen Investitionserfolg stellte die
spanische Regierung fest, dass das wirtschaftliche Regime
der erneuerbaren Energien nicht langfristig haltbar war und
beschloss, in 2010 Änderungen durchzuführen und es später
2013 komplett abzuschaffen.
Schädigung der Investoren durch frühzeitige Aufhebung
Die erneuerbaren Energieprojekte verlangen, dass die Investition
in der Anfangsphase des Aufbaus der Einrichtungen stattfindet
und dass sie eine sehr langfristige Abschreibungsperiode
haben. Aus diesem Grund hat die frühzeitige Aufhebung der
Regelung im Jahr 2013 die Investoren sehr geschädigt, da die
langfristig erwarteten Einnahmen erheblich reduziert wurden.
Unter den geschädigten Investoren befanden sich viele deutsche
Unternehmen und Investitionsfonds.
Viele Investoren wandten sich für die Reklamation zur Rück-
erstattung der Schäden, die sie durch die Gesetzesänderung
in Spanien erlitten hatten, an internationale Schiedsgerichts-
institutionen, in erster Linie das ICSID (Weltbank) und die
Handelskammer Stockholm. Zum jetzigen Zeitpunkt laufen
über 40 internationale Schiedsverfahren mit Ansprüchen in
Höhe von rund 6 Milliarden Euro. In der Tat betragen diese
Wie viele wissen, befindet sich der Sektor der erneuerbaren Energien
in Spanien in einem kolossalen Rechtsstreit, sowohl auf nationaler
als auch vor allem auf internationaler Ebene. Dies ist motiviert durch
die Gesetzesänderungen, die in Spanien in den Jahren 2010 und 2013
stattfanden, als das gültige wirtschaftliche Regime der erneuerbaren
Energien aus den Jahren 2007 und 2008 rückwirkend geändert wurde.
Neue EU-Richtlinie für erneuerbare
Energien und internationale
Schiedsgerichtsbarkeit
Ö F F E N T L I C H E S R E C H T




