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economía
HISPANO-ALEMANA
Nº 5/2016 - 1/2017
Ansprüche mehr als ein Drittel der gesamten Forderungen, die
sich im Laufe der Geschichte im Rahmen des Energievertrags
ergeben haben.
Einige dieser Schiedsverfahren werden von spezialisierten Fonds
finanziert, so dass die Investoren keine Reklamationskosten
tragen, außer im Falle des Erfolgs der Reklamation. In diesem Fall
erhalten die Fonds einen Prozentsatz der erhaltenen Entschädigung.
Neue Richtlinie zur Förderung von erneuerbaren Energien
Vor Kurzem verabschiedete die Europäische Kommission ein
Projekt für eine neue Richtlinie zur Förderung der Nutzung von er-
neuerbaren Energien. Das Projekt betrachtet die rückwirkenden
Maßnahmen von einigen Mitgliedstaaten und verlangt, dass in
Zukunft ähnliche Maßnahmen nicht ergriffen werden.
Sicherlich bedeuten diese Aussagen der Europäischen Kommission
eine starkeUnterstützung für Investoren, die von den rückwirkenden
Änderungen in Spanien geschädigt worden sind.
Das Projekt der neuen Richtlinie führt im Paragraph 18 der
Einleitung aus: “
Member States should prevent the revision of
any support granted to renewable energy projects from having a
negative impact on their economic viability”. Es wird auch unter-
strichen, dass: “renewables support policies should be stable
and avoid frequent changes
”.
Des Weiteren bestimmt Artikel 6 “
Stability of financial
Support” dass: “Member States shall ensure that the
level of, and the conditions attached to, the support
granted to renewable energy projects are not revised
in a way that negatively impacts the rights conferred
thereunder and the economics of supported projects
”.
Diese Festlegungen der neuen Richtlinie ergänzen
sich mit folgenden: “
An EU-level framework setting
out high-level principles for Support schemes would
also provide investor certainty, which may have
been undermined in the past by the stop and go
policy –and sometimes retroactive measures- taken
by certain Member States”.
Im gleichen Sinne:
“This
has led to the sub-optimal situation where Member
States have introduced support schemes which were
subsequently, in many cases, changed or revoked
retroactively
”.
Optimaler Zeitpunkt für internationale Rekla-
mationen
Wir befinden uns also an einem optimalen Zeitpunkt,
um internationale Reklamationen gegen den spani-
schen Staat wegen Schäden, die die Gesetzesver-
änderung verursacht hat, durchzuführen.
Der Begriff Investor beschränkt sich nicht ausschließlich
auf die Unternehmen, die die Investition direkt ausgeführt haben.
Unter gewissen Voraussetzungen können auch Unternehmen, die
Projekte finanziert haben und deren Rückzahlung gefährdet ist,
reklamieren. Diese Finanzierungsunternehmen können imRahmen
des Energieabkommens als Investoren betrachtet werden.
Die Möglichkeit zur Erstellung von Reklamationsprozessen,
ohne Kosten für die Investoren, ist zweifellos ein Anreiz für
diejenigen Unternehmen, die sich bis jetzt noch nicht ent-
schieden hatten, einen Ausgleich für die erlittenen Schäden
vom spanischen Staat zu reklamieren.
Die Fonds, die diese Reklamationsprozesse finanzieren, haben
den Entwurf der neuen Richtlinie für erneuerbare Energien
sehr positiv bewertet, und sind weiterhin sehr daran interessiert,
Reklamationsprozesse zu finanzieren. Diese Fonds haben die
verschiedenen Anwaltskanzleien, die in diesem Umfeld arbeiten,
über ihr Interesse an der Finanzierung der Reklamationsprozesse
ohne Kosten für die Investoren informiert.
Pablo Tramoyeres Galvañ
Partner
Ernst & Young Abogados




