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economía
HISPANO-ALEMANA
Nº 5/2015 – 1/2016
derjenigen Gewerkschaft Anwendung finden, die im Zeitpunkt
des zuletzt abgeschlossenen kollidierendenTarifvertrags imBetrieb
die meisten in einem Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder hat.
In dem Fall, dass sich verschiedene Gewerkschaften in einer Tarif-
gemeinschaft zusammengeschlossen haben, deren Tarifvertrag
mit dem einer konkurrierenden Gewerkschaft kollidiert, ist die
Zahl der in der Tarifgemeinschaft insgesamt verbundenen Arbeit-
nehmer maßgeblich.
Die Tarifeinheit greift aber nur subsidiär. Die Parteien sollen primär
durch autonome Entscheidungen Tarifkollisionen vermeiden, zum
Beispiel, indem Gewerkschaften gemeinsam ihre Tarifverträge in
einer Tarifgemeinschaft verhandeln.
Verfahrensrechte der in Konkurrenz stehenden Gewerk-
schaften
Die Belange der in Konkurrenz stehenden Gewerkschaften sollen
durch die Schaffung von Verfahrensrechten berücksichtigt
werden. Eine Minderheitsgewerkschaft erhält ein sog. Nach-
zeichnungsrecht. Danach kann eine Minderheitsgewerkschaft
vom Arbeitgeber oder von der Vereinigung der Arbeitgeber die
Nachzeichnung der Rechtsnorm eines mit ihrem Tarifvertrag
kollidierenden Tarifvertrags verlangen. Ein Nachzeichnungsrecht
steht jedoch einer Gewerkschaft, die nach ihrer Satzung in dem
Bereich zwar einen Tarifvertrag abschließen könnte, diesen aber
bisher noch nicht erwirkt hat, nicht zu. Außerdem bleibt die
nachzeichnende Gewerkschaft an die Friedenspflicht aus ihrem
Tarifvertrag gebunden. Im Hinblick auf das Nachzeichnungsrecht
ist im Übrigen zu beachten, dass es mit jedem Abschluss eines
kollidierenden Tarifvertrags erneut ausgelöst wird.
Darüber hinaus steht der jeweils konkurrierenden Gewerkschaft
ein vorgelagertes Anhörungsrecht zu, was jedoch kein Recht auf
Erörterung oder Verhandlung umfasst. Die Anhörung ist zudem
keine Voraussetzung für den Abschluss des Tarifvertrags mit der
Mehrheitsgewerkschaft.
Bekanntgabepflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat insbesondere vor dem Hintergrund des An-
hörungsrechts die Aufnahme von etwaigen Tarifverhandlungen
rechtzeitig und in geeigneter Weise bekannt zu geben. Durch das
Tarifeinheitsgesetz wird der Arbeitgeber zudem verpflichtet, die
im Betrieb anwendbaren Tarifverträge sowie die rechtskräftigen
Beschlüsse über den nach dem Mehrheitsprinzip anwendbaren
Tarifvertrag im Betrieb bekannt zu machen.
Sonstige Änderungen
Neben den Änderungen im Tarifvertragsgesetz sieht der Ge-
setzesentwurf eine entsprechende Anpassung des Arbeitsge-
richtsgesetztes (ArbGG) vor. Die Arbeitsgerichte sollen demnach
über den im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag im Wege des
Beschlussverfahrens mit bindender Wirkung für Dritte ent-
scheiden.
Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit
Über das Tarifeinheitsgesetz herrscht eine rege Diskussion
hinsichtlich seiner Verfassungsmäßigkeit. Diejenigen, die die
Verfassungsmäßigkeit bejahen, argumentieren, dass durch
die Tarifeinheit weder das Streikrecht noch die Koalitionsfreiheit
angetastet werden. Nach anderer Auffassung ist das Gesetz
verfassungswidrig, da es in die durch Art. 9 III GG gewährleistete
Tarifautonomie eingreife. Das Gesetz sei überflüssig, da
Deutschland insbesondere im Vergleich zu anderen Ländern
überhaupt kein Problem mit zu vielen Streiks habe. Vor diesem
Hintergrund ist es absehbar und nur eine Zeitfrage, dass das
Gesetz eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht
erfahren wird. Das Bundesverfassungsgericht wird dann zu
entscheiden haben, ob ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit
vorliegt und wenn ja, ob dieser verfassungsrechtlich zu recht-
fertigen ist.
Auswirkungen auf das Arbeitskampfrecht
Das Gesetz enthält unmittelbar keine Regelungen zum Arbeits-
kampfrecht. Die Gewerkschaften sind nach wie vor berechtigt,
ihre Tarifforderungen durch Arbeitskämpfe durchzusetzen. Dieses
Recht ergibt sichausder imGrundgesetz verankertenKoalitionsfreiheit.
Im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung des Arbeitskampfes,
ist durch das Gericht allerdings die Verhältnismäßigkeit des je-
weiligen Arbeitskampfs zu überprüfen. Der Streik muss zur Er-
reichung des Tarifziels geeignet, erforderlich und verhältnismäßig
im engeren Sinne sein. Mit Blick auf das Tarifeinheitsgesetz
wird die Verhältnismäßigkeit des Streiks jedoch im Einzelfall im
Sinne der Tarifeinheit zu entscheiden sein. Arbeitgeber können
daher wohl Streiks einer Minderheitsgewerkschaft durch einst-
weilige Verfügung untersagen lassen. Dies ist insbesondere vor
dem Hintergrund noch gut in Erinnerung liegenden Streiks der
Lokführer relevant.
Dr. Daniel Ludwig, Rechtsanwalt
Anton Glab, Rechtsanwalt
CMS Hasche Sigle
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