In Deutschland hat zuletzt das Auftreten kon-
kurrierender, teilweise kleiner Gewerkschaften
in ein und demselben Unternehmen für Auswir-
kungen von Streiks gesorgt, die früher so nicht
bekannt waren. Insbesondere bei der Deutschen
Bahn machte die Lokführergewerkschaft GDL
von sich reden, die in der Lage war, mit wenigen
Mitgliedern tagelang den gesamten Bahnverkehr
in Deutschland stillzulegen. Seit 07. Juli 2015 ist
nun das Gesetz zur Tarifeinheit in Kraft. Mit viel
medialer Aufmerksamkeit wurde es gerade in
demmonatelangen Tarifstreit zwischen GDL und
der Deutschen Bahn diskutiert.
Hintergrund
Das Bundesarbeitsgericht hat den Grundsatz der
Tarifeinheit im Jahre 2010 aufgehoben, da er auf
keine rechtliche Grundlage gestützt werden kann
und einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die
Koalitionsfreiheit des Art. 9 III GG darstellt.
Seitdem war es möglich, dass für dieselbe Be-
schäftigungsgruppe unterschiedlicheTarifverträge
in Konkurrenz stehender Gewerkschaften gleich-
zeitig zur Anwendung kommen. Prominentestes
Beispiel hierfür ist der Tarifstreit der Deutschen
Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL, die
mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
EVG konkurriert. Solche Gewerkschaftskonkur-
renzen gilt es zu vermeiden, da sich Arbeitgeber
sonst jederzeit Forderungen konkurrierender Ge-
werkschaften ausgesetzt sehen, diemittels Streiks
durchgesetzt werden können.
Mehrheitsprinzip
Das Tarifeinheitsgesetz sieht zunächst vor, dass
im Fall einer Überschneidung von Geltungsbe-
reichen nicht inhaltsgleicher Tarifverträge ver-
schiedener Gewerkschaften nur die Rechtsnormen
K O L L E K T I V E S A R B E I T S R E C H T
Das neue Tarifeinheitsgesetz
DurchdieAufhebungdesGrundsatzes der Tarifeinheit imJahre 2010 konnten
unterschiedlicheTarifverträge inKonkurrenz stehender Gewerkschaften für dieselbe
Beschäftigungsgruppe gleichzeitig zur Anwendung kommen. Dies führte oft aufgrund
konkurrierender Gewerkschaften in ein unddemselbenUnternehmen zuStreikswie
demmonatelangenTarifstreit zwischenGDLundder DeutschenBahn. Das imJuli in
Kraft getreteneTarifeinheitsgesetz regelt nun subsidiär diese Problematik.
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economía
HISPANO-ALEMANA
Nº 5/2015 – 1/2016