Revista/Zeitschrift 2026-03 / Cámara de Comercio Alemana para España / AHK Spanien

81 economía HISPANO - ALEMANA Nº 3/2026 Recht darauf hinauslaufen, dass sich ein Zusammenspiel aus internen Schulungen, der Erstellung von KI-Guidelines sowie der Ernennung eines AI-Beauftragtens etablieren wird. Bei Schulungen empfiehlt sich insofern ein mehrstufiger Ansatz, indem zunächst allen Mitarbeitern die Basics des KI-Einsatzes vermittelt werden. In einem nächsten Schritt können die Mitarbeiter zielgruppenspezifisch innerhalb ihrer Abteilungen geschult werden. Gut strukturierte KI-Richtlinien können diesen Ansatz unterstützen, in dem sie durch klar definierte Nutzungsregeln und praktische Use-Cases den Mitarbeitern als ständige Orientierung für einen rechtssicheren Umgang mit KI-Anwendungen dienen. AI im Bewerbungsprozess: HR als Hochrisikofalle? Besondere Aufmerksamkeit gebührt der Nutzung von AI-Anwendungen im HR-Bereich. Attraktiv kann nämlich der Einsatz von AI als helfende Hand bei der Sortierung von zahlreichen eingehenden Bewerbungen sein. Allerdings kann sich hier dieser harmlos anmutende KI-Einsatz schnell als „Hochrisikofalle“ entpuppen. Gemäß Art. 6.2 AI-Act iVm. Anhang III Nr.4 werden die Voraussetzungen für die Qualifikation als sogenanntes „Hochrisiko-KI-System“ im Bereich Personalmanagement festgelegt. Eine Einstufung erfolgt, wenn KI im Einstellungsprozess zur Sichtung, Filterung und Bewertung von Bewerbungen verwendet wird. Das ist dann der Fall, wenn die KI Bewerbungen nach wertenden Kriterien wie „Eignung“ oder „Qualifikation“ sortieren soll. Die rechtliche Konsequenz ist, dass das Unternehmen als Betreiber eines Hochrisikosystems zusätzlich dem Pflichtenkatalog nach Art. 26 AI-Act entsprechen muss. Das bedeutet aber nicht, dass der Einsatz von AI im Bewerbungsprozess generell und unter allen Umständen zu einer Qualifikation als KI-Hochrisiko-System führt. Aufgrund der Rückausnahme nach Art. 6.3 AI-Act ist ein Einsatz zu rein administrativen oder organisatorischen Zwecken weiterhin unproblematisch möglich. Keine Einstufung erfolgt, wenn lediglich eine sogenannte eng verfasste Verfahrensaufgabe erfüllt werden soll. Laut Erwägungsgrund Nr. 53 des AI-Acts ist das der Fall, wenn Daten strukturiert oder Dokumente kategorisiert werden sollen. Die Rückausnahme greift, wenn nach objektiven, neutralen Kriterien wie „Universität“ oder „Bildungsabschluss“ sortiert werden soll. Transparenzpflichten: Kennzeichnung von KI-generierten Texten Von hoher Relevanz bei der alltäglichen Nutzung von KI im Unternehmen sind auch die in Art. 50.4 AI-Act niedergelegten Kennzeichnungspflichten für Betreiber hinsichtlich KI-generierten Inhalten. Insoweit ist zwischen Deepfakes, also manipulierten Bild-, Ton- oder Videoinhalten entsprechend Art. 3 Nr. 60 AIAct, und KI-generierter oder KI-manipulierter Textproduktion zu unterscheiden. Für letztere besteht nämlich eine eingeschränkte Kennzeichnungspflicht, mit welcher sich dieser Beitrag näher auseinandersetzt. KI-generierte Publikationen mit dem Ziel, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse zu informieren, müssen grundsätzlich gekennzeichnet werden. Sie ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Inhalte einer angemessenen menschlichen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Die Kommission hat in den am 20. Juli veröffentlichten Guidelines zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 AI-Act ausführlich Position bezogen. Keine Kennzeichnungspflicht besteht zum Beispiel bei einem KI-manipulierten wissenschaftlichen Blogbeitrag, der einer internen Begutachtung durch Fachkollegen unterzogen wurde und bei dem die verantwortliche Organisation die redaktionelle Verantwortung trägt. Dasselbe gilt für eine KI-gestützte Übersetzung eines von einem Menschen verfassten Artikels, welche im Rahmen einer menschlichen Überprüfung kontrolliert wurde. Ein KI-generierter Artikel, welcher durch eine andere KI-Anwendung überprüft wurde und am Ende lediglich eine oberflächliche Grammatik- und Rechtschreibkontrolle durch einen Menschen erfolgt, muss hingegen gekennzeichnet werden. Auch das Kriterium der Veröffentlichung schränkt die Kennzeichnungspflicht insoweit ein. Ein Text ist eine Veröffentlichung, wenn er einer relativen großen Anzahl von Personen unabhängig zugänglich gemacht wird. Im Gegensatz dazu gilt er als nicht veröffentlicht, wenn der Zugang auf bestimmte Personen beschränkt wird, die einer geschlossenen, privaten Gruppe angehören. Das trifft insbesondere auf unternehmensinterne Korrespondenz oder Mitteilungen zu. European Digital Innovation Hubs: Nutzung von Expertise vor Ort Als weitere praktische Hilfestellung soll der Beitrag auch auf die sogenannten European Digital Innovation Hubs (EDIH) verweisen, eine Initiative der Europäischen Kommission. Dabei handelt es sich um Anlaufstellen, welche KMU und Startups bei der digitalen Transformation unterstützen. Unternehmen in Spanien können sich an eine Vielzahl von EDIHs wenden. Für die Region Madrid ist beispielsweise das EDIH Madrid 2.0 (www.edihmadrid. es) ein passender Ansprechpartner. Über einen umfassenden Leistungskatalog bietet die Organisation KMU auch konkrete Unterstützung bei der AI-Act-Compliance an, zum Beispiel in Form von regelmäßigen und kostenlosen Schulungsformaten. Dieser Beitrag hat einige aktuelle Problemstellungen beleuchtet, welche bei der praktischen Implementierung des AI-Acts für KMU besonders relevant werden können. Angesichts der Dynamik in diesem regulatorischen Umfeld wird ein kontinuierliches Monitoring der Entwicklungen für eine rechtssichere Nutzung von KI weiterhin erforderlich sein. w Jonathan Beyer Rechtsreferendar BEREICH RECHT AHK SPANIEN

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