80 economía HISPANO - ALEMANA Nº 3/2026 Aktuelles Nachdem die KI-Verordnung (VO-2024/1689) der Europäischen Union am 2. August 2026 mit ihrem endgültigen Inkrafttreten noch einmal mehr das öffentliche Interesse auf sich gezogen hat, soll dieser Beitrag die Gelegenheit nutzen, um auf relevante Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung hinzuweisen. Friendly Reminder: Erfüllung der Betreiber-Pflichten nach dem AI-Act Praktische Hinweise für kleine und mittlere Unternehmen bei der Einhaltung regulatorischer Vorgaben nach der KIVerordnung KMU fallen regelmäßig als sogenannte „Betreiber“ in den Anwendungsbereich der KI-Verordnung, wenn sie bei ihrer unternehmerischen Tätigkeit die allseits bekannten KI-Anwendungen wie ChatGPT, Claude oder Gemini einsetzen. Dieser Beitrag beleuchtet daher für einen Betreiber praxisrelevante Fragen, um KMU bei der regulatorischen Compliance zu unterstützen. Compliance nach Art. 4 AI-ACT: Vermittlung von KI-Kompetenz Einen wesentlichen Grundpfeiler bildet dabei Art. 4 AI-Act. Danach sind Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung von KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu fördern. Im Rahmen der am 27. Juli 2026 veröffentlichten Gesetzesänderung wurden die ursprünglichen Anforderungen insoweit leicht abgeschwächt. Bisher sollten die Betreiber sicherstellen, dass das Personal tatsächlich über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt, während in der neuen Fassung lediglich deren Entwicklung gefördert werden soll. Deshalb stellt Art. 4 AI-Act in seiner neuen Fassung klar, dass Unternehmen kein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz für die einzelnen Beschäftigten garantieren müssen. Im Übrigen sieht die KI-Verordnung keine unmittelbaren Sanktionen und damit auch kein Bußgeld vor, wenn gegen diese Verpflichtung verstoßen wird. Eine Nichtbeachtung kann allerdings einen Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht begründen und sich etwa in Haftungsfällen zu Lasten der Unternehmen auswirken. Was versteht man unter der Vermittlung von KI-Kompetenz konkret: Art. 3 Nr. 56 AI-Act definiert „KI-Kompetenz“ als die Fähigkeit aufgrund entsprechender Kenntnisse, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und des einhergehenden Schadenspotentials bewusst zu werden. Hinsichtlich der Vermittlung von KI-Kompetenz im Einzelfall ist der Gesetzeswortlaut insoweit offen und eröffnet den Unternehmen Freiheiten in der Umsetzung. Voraussichtlich wird es in der Praxis EUROPÄISCHES DIGITALRECHT
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