Revista/Zeitschrift 2026-02 | Cámara de Comercio Alemana para España | AHK Spanien

82 economía HISPANO - ALEMANA Nº 2/2026 Aktuelles Am 6. Juni 2023 trat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft. Ein Ziel der Richtlinie ist es, insbesondere den sogenannten Gender Pay Gap zu verringern, indem Arbeitnehmern leichterer Zugang zu betrieblichen Entgeltstrukturen gewährt wird. Die Mitgliedstaaten der EU müssen die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) Der Gender Pay Gap beschreibt den Verdienstabstand pro Stunde zwischen Frauen und Männern. Die Gründe dafür sind vielfältig: Frauen sind häufiger in schlechter bezahlten Berufen tätig und gelangen seltener in Führungspositionen. Zudem verdienen manche Frauen selbst dann weniger als ihre männlichen Kollegen, wenn Tätigkeit, Ausbildung und beruflicher Werdegang vergleichbar sind. Zwar ist der Grundsatz des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder ARBEITSRECHT mit gemeinsamer Zeichnungsbefugnis ist in der Praxis das häufigste Mittel zur Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips in Spanien. Diese Flexibilität ermöglicht es, maßgeschneiderte Kontroll- und Genehmigungsstrukturen zu schaffen, die funktional dem Vier-Augen-Prinzip entsprechen. Allgemeine Vollmachten (poderes generales) werden regelmäßig im Handelsregister eingetragen, während Spezialvollmachten in der Regel keiner Eintragung bedürfen. Praktische Herausforderungen für deutsche Investoren Für deutsche Unternehmen ergeben sich insbesondere folgende Herausforderungen: • Eingeschränkte Standardisierung: Anders als in Deutschland erfolgt die Umsetzung in der Praxis nicht über ein gesetzlich standardisiertes Instrument. • Höherer Dokumentationsaufwand: Die präzise Festlegung der Befugnisse erfordert eine sorgfältige Vertragsgestaltung und klare Registereintragungen. • Risiko von Einzelvertretung: Ohne bewusste Strukturierung kann es leicht zu ungewollter Einzelvertretungsmacht kommen. Empfehlungen für die Umsetzung eines Vier-Augen-Prinzips in Spanien Trotz der bestehenden Unterschiede lässt sich das Vier-Augen-Prinzip auch im spanischen Rechtssystem wirksam implementieren. In der Praxis haben sich insbesondere folgende Maßnahmen bewährt: • Bestellung von gemeinschaftlich handelnden Geschäftsführern mit klar definierter gemeinsamer Vertretungsregelung. • Ergänzende Vollmachtsstrukturen mit gezielten Beschränkungen und kollektiven Ausübungsanforderungen. • Präzise und kohärente Satzungsregelungen, die die gewünschte Kontrollstruktur eindeutig abbilden. • Abgestimmte Verzahnung von Organstruktur und Vollmachtskonzept, um Widersprüche zu vermeiden. • Sorgfältige Dokumentation sowie Eintragung im Handelsregister, um die gewünschte Rechtswirkung auch im Außenverhältnis sicherzustellen. Fazit Das Vier-Augen-Prinzip ist auch im spanischen Recht umsetzbar, jedoch nicht durch standardisierte Instrumente, sondern durch gezielte strukturelle Gestaltung. Während das deutsche Recht auf typisierte Lösungen wie die Prokura setzt, zeichnet sich das spanische System durch Flexibilität und Gestaltungsfreiheit aus. Für deutsche Investoren bedeutet dies einen höheren Abstimmungs- und Strukturierungsaufwand, gleichzeitig aber auch die Möglichkeit, maßgeschneiderte und effektive Kontrollmechanismen zu implementieren. w Lola Emily Reeder, Rechtsanwältin Elena Alcázar Cuartero, Abogada y Socia German Desk | CMS Albiñana & Suárez de Lezo

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