80 economía HISPANO - ALEMANA Nº 2/2026 Aktuelles Das sogenannte Vier-Augen-Prinzip gehört zu den tragenden Grundsätzen verantwortungsvoller Unternehmensführung. Im deutschen Wirtschafts- und Rechtsraum wird es als selbstverständlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen Geschäftsleitung verstanden. Für deutsche Unternehmen mit Aktivitäten in Spanien stellt sich daher die Frage, inwieweit sich dieses Prinzip auch dort rechtlich und praktisch umsetzen lässt. Das Vier-Augen-Prinzip im Investitionsmanagement in Spanien – ein Vergleich mit der Deutschen Praxis Während das Vier-Augen-Prinzip im deutschen Gesellschafts- und Handelsrecht weitgehend als selbstverständlicher und institutionell abgesicherter Standard gilt, fehlt es im spanischen Recht an einer vergleichbaren strukturellen Verankerung, sodass sich dort ein flexibleres und weniger formalisiertes Regelungsbild ergibt. Das Vier-Augen-Prinzip in Deutschland: Struktur und Praxis Das Vier-Augen-Prinzip bezeichnet eine Organisations- und Kontrollstruktur, bei der wesentliche Entscheidungen oder Handlungen nur wirksam sind, wenn mindestens zwei unabhängige Personen zustimmen. Ziel ist es, Fehlentscheidungen, Missbrauch und operative Risiken zu minimieren. Im deutschen Recht wird dieses Prinzip insbesondere über die Gesamtvertretung bwz. Gesamtprokura umgesetzt. Die Prokura (§§ 48 ff. HGB) ist eine gesetzlich standardisierte Vollmacht mit weitreichender Vertretungsmacht, deren Umfang abschließend durch das Gesetz bestimmt ist und daher nicht im Einzelnen festgelegt wird. Sie berechtigt zu allen Geschäften, die der Betrieb eines Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt (§ 49 Abs. 1 HGB). Nach § 48 Abs. 2 HGB kann die Prokura GESELLSCHAFTSRECHT
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