82 economía HISPANO - ALEMANA Nº 3/2024 Aktuelles Am 22. August 2024 trat nach einem langen und ereignisreichen Weg das neue „Gleichstellungsgesetz“ (Ley de Paridad) 2/2024 vom 1. August in Kraft, welches die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in leitenden Positionen zum Ziel hat. Eine der zentralen Bestimmungen des Gesetzes verpflichtet große Unternehmen, mindestens 40% der Positionen ihrer Führungsgremien mit Frauen zu besetzen. Frauenquote in Führungsgremien Spanien hat in den letzten Jahrzehnten bereits erhebliche Fortschritte in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter gemacht. Insbesondere in der Politik ist bereits ein ausgewogenes Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Abgeordneten festzustellen. So liegt der Anteil der weiblichen Abgeordneten nach den Parlamentswahlen vom Juli 2023 bei 44,3%. Damit liegt Spanien in puncto Frauenanteil an sechster Stelle im europäischen Vergleich und wird lediglich von Schweden (46,7%), Finnland (46%), Monaco (45,8%), Dänemark (45,3%) und Norwegen (44,4%) überholt. Jedoch ist im privatwirtschaftlichen Sektor nach wie vor ein Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen in Führungspositionen erkennbar. Laut einer Studie der Europäischen Union aus dem Jahr 2022 sind in Spanien weniger als ein Drittel der Vorstandspositionen im Unternehmen von Frauen besetzt. Bei dem Gleichstellungsgesetz handelte es sich um eine der wichtigsten Initiativen der Regierungskoalition der letzten Legislaturperiode. Der Weg zur endgültigen Gesetzesverabschiedung erwies sich allerdings als langwierig. Mit den vorgezogenen Neuwahlen im Juli 2023 und der Auflösung des spanischen Parlaments wurde der Gesetzentwurf zunächst auf Eis gelegt. Der Ministerrat verabschiedete den Gesetzesentwurf schließlich im vergangenen Dezember, nachdem die neue Exekutive GESELLSCHAFTSRECHT
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