Revista / Zeitschrift Economía Hispano-Alemana 2024-03 | Cámara de Comercio Alemana para España | AHK Spanien

83 economía HISPANO - ALEMANA Nº 3/2024 Recht gebildet worden war und das Gesetz die endgültige Zustimmung des Kongresses Ende Juli erhalten hatte. Das Gesetz tritt nun aber mit einigen wesentlichen Änderungen in Kraft, die eine Vielzahl von kontroversen Meinungen mit sich bringen. Erstaunlich ist zum einen die Umsetzung des Regel-Ausnahmeverhältnisses des Begriffs der paritätischen Vertretung. Unter einer paritätischen Vertretung von Frauen und Männern ist gemäß dem Gleichstellungsgesetz eine Konstellation zu verstehen, in der die Anzahl der Personen jedes Geschlechts nicht mehr als 60% und nicht weniger als 40% in einem Bereich entspricht. Von dieser Regel kann allerdings dann abgewichen werden, wenn die Repräsentation von Frauen mehr als 60% Regel beträgt. Diese Ausnahme beschränkt sich nur auf das weibliche Geschlecht. Für Männer gilt dies nicht. Der Geltungsbereich des Gesetzes betrifft sowohl den öffentlichen als auch den privaten Sektor. Im privatwirtschaftlichen Bereich verpflichtet es börsennotierte Unternehmen und Einrichtungen von öffentlichem Interesse, die entweder mehr als 250 Angestellte beschäftigten, einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr verzeichnen oder über ein Vermögen von mehr als 43 Millionen Euro verfügen. Im öffentlichen Sektor bezieht sich das Gesetz unter anderem auf die öffentliche Verwaltung, Berufsverbände, Vergabestellen für öffentliche Auszeichnungen, Arbeitgeberverbände und auch Gewerkschaften. Auch erfasst ist der Verfassungsgerichtshof, der Staatsrat, der Rechnungshof, die Staatsanwaltschaft und der Oberste Rat der spanischen Justizbehörde. Die Fristen für die Umsetzung des Gesetzes sind in der Privatwirtschaft kürzer als im öffentlichen Sektor. Während die öffentliche Verwaltung bis 2029 Zeit hat, müssen die Ibex-Unternehmen – die 35 wichtigsten Unternehmen Spaniens mit dem größten Börsenwert – bis zum 30. Juni 2026 die Quote von 40% Frauen in ihren Führungsetagen erfüllen. Die übrigen börsennotierten Unternehmen haben für die Umsetzung ein weiteres Jahr Zeit. Einrichtungen des öffentlichen Interesses müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Frauenanteil von 33% und bis Mitte Juni 2029 einen Anteil von 40% in ihren Entscheidungsgremien nachweisen. Auch Berufsverbände müssen bis zu diesem Datum die 40%-Quote erfüllen, während Gewerkschaften, Unternehmensverbände, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen für soziale Maßnahmen und sozialwirtschaftliche Einrichtungen bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben. Um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten, hat die Regierung bereits angekündigt, dass die Nichteinhaltung der Mindestquote nicht nur erhebliche Geldstrafen nach sich zieht, sondern auch zur Aussetzung der Börsennotierung des Unternehmens führen kann. Einerseits ist festzuhalten, dass das neue Gleichstellungsgesetz den Weg für eine gerechtere Arbeitswelt ebnen kann. Andererseits bietet das Gesetz auch Missbrauchspotenzial. Das neue, liberale Transgendergesetz in Spanien ermöglicht es spanischen Einwohnern, ohne erhebliche Hürden ihre Geschlechtsidentität offiziell zu ändern. Dadurch droht eine Umgehungsgefahr der strengen Regelungen des Gleichstellungsgesetzes. Langfristig wird sich zeigen, ob das Gesetz zu einer echten und nachhaltigen Verbesserung der Chancengleichheit in den Führungsgremien beiträgt. w Katharina Sangl, Rechtsreferendarin BEREICH RECHT AHK SPANIEN

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