Memoria Cámara Alemana / Jahrbuch AHK Spanien 2025

45 Ein Erfahrungsaustausch mit den Auslandshandelskammern anderer Länder erfolgt im Rahmen alljährlich stattfindender Rechts-/ Steuerreferententreffen. Bei den Treffen werden aktuelle Entwicklungen und alle Länder betreffende gemeinsame Rechtsvorschriften zur Debatte gestellt. Dieser Austausch hilft uns dabei, unseren Mitgliedern und Kunden unsere Dienstleistung in der uns bestmöglichsten Weise anbieten zu können. Ein Beispiel dafür war die Teilnahme einer Mitarbeiterin aus unserem Bereich am Steuerreferententreffen in Brüssel. Wir sprechen unseren Partnern bei der Organisation von Veranstaltungen, bei welchen wir die Gelegenheit haben, unsere Kunden und Mitglieder persönlich zu treffen (so beispielsweise im Rahmen des Fachzirkels „Aktuelles Recht“), einen besonderen Dank aus. Hervorheben möchten wir zudem auch unsere Aufgabe als Ausbilder deutscher Rechtsreferendare, welche bei uns eine Stage absolvieren, und den regelmäßigen Besuch deutscher Referendarsgruppen, die sich für die Tätigkeit der AHK Spanien interessieren. El equipo de Servicios Jurídicos Das Team Bereich Recht El equipo de Gestión Fiscal Das Team Bereich Steuern Encuentro bilateral IFA Alemania-España Bilaterales IFA Meeting Deutschland-Spanien Die Entsendung von Mitarbeitern nach Spanien, sei es vorübergehend, so für einen zeitlich begrenzten Einsatz, oder langfristig im Rahmen einer festen Einstellung, liegt weiter im Trend. Unser Land ist und bleibt zu Recht weiterhin ein begehrtes Ziel für deutsche Unternehmen. Im Bereich der vorübergehenden und meldepflichtigen Mitarbeiterentsendung haben wir im Jahr 2025 zwei Webinars in Zusammenarbeit mit deutschen Industrie- und Handelskammern durchgeführt, um Unternehmen eine erste Orientierung geben zu können. Zur Vereinfachung grenzüberschreitender Meldungen für Unternehmen wurde zwar ein zentrales Meldeportal in Spanien eingerichtet. Dieses hat dennoch gewisse Hürden, die es Unternehmen leider nicht einfach machen, selbst die Meldung vorzunehmen. Bezüglich rechtlicher Änderungen ist u.a. der Bereich computergestützter Rechnungssysteme („SIF/ VeriFactu“) zu nennen. Nachdem Unternehmen über die vermeintlich ab 2026 geltenden Pflichten informiert wurden und ihre Systeme teils angepasst hatten, wurde „in letzter Minute“ der Beginn der Pflicht auf 2027 verlegt. Weiter standen wir unter steter „Anspannung“ mit Blick auf die geplante 37,5h-Woche, die letzten Endes aber nicht eingeführt wurde. Weiter beschäftigten uns sonstige unsere Mitglieder teils betreffende rechtliche Änderungen, wie u.a., rein beispielsweise genannt, die Verschärfung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und die Änderung des Vaterschaftsurlaubs. Auch bezüglich aller sonstigen aktuell rechtlichen Entwicklungen halten wir uns, so u.a. durch interne Schulungen, informiert, um unsere Mitglieder und Kunden stets rechtzeitig auf wichtige Änderungen hinweisen zu können. Zudem nehmen wir durch unsere Berichte u.a. an die DIHK und das europäische Referat dort, sowie ggf. durch von uns bei den zuständigen Stellen der EU eingereichte Schreiben Stellung zu möglichen zu beseitigenden Hindernissen im EU-Verkehr. Das Jahr 2025 diente uns auch dazu, die Weichen zu stellen für eine Digitalisierung und Vereinfachung von Prozessen, die auch in den kommenden Jahren für uns von zentraler Bedeutung sein wird. Rückblick 2025

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