Revista-CCA-4-2018-web

98 economía HISPANO - ALEMANA Nº 4/2018 2. Woraus besteht sie? Welche Vermögenswerte sind davon betroffen? Diese Steuer dient der Besteuerung des Vermögenszuwachses der Immobilie betrachtet über einen maximalen Zeitraum von bis zu 20 Jahren. Es werden nur Immobilien städtischer Natur, nicht ländlicher Natur besteuert. 3. Wann ist sie fällig und wer ist zur Zahlung verpflich- tet? Sie wird zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts, das sowohl natür- liche als auch juristische Personen betreffen kann, vollstreck- bar. • Kaufverträge: Steuer wird vom Verkäufer bezahlt (mit Aus- nahme von Navarra, wo der Käufer zahlt), sofern nicht anders vereinbart. • Erbschaft/Schenkung: Sie wird vom Erben oder Schenkungs- empfänger bezahlt. • Immobilienleasing: Die Finanzinstitution (obwohl diese in der Regel vertraglich an die Person weitergegeben wird, die die Kaufoption ausübt, in diesem Fall wäre es diese). 4. Wer kann Anspruch erheben? Wie viel kann man zu- rückbezahlt bekommen? Jede natürliche oder juristische Person, die die Steuer zahlen musste, vorausgesetzt dass nicht mehr als 4 Jahre seit dem Ge- schäft vergangen sind. Wenn festgestellt wird, dass das Geschäft unter dem Anfangs- wert lag, könnteman 100%des gezahlten Betrags zurückfordern. 5. Welche Schritte sind einzuleiten? Im Allgemeinen müssen alle möglichen Rechtsmittel erschöpft werden, um ein Ergebnis zu erreichen. Alle vorgerichtlichen Schritte sind wichtig, um vor Gericht zu begründen, dass alle möglichen Mittel erschöpft sind. Die Dauer des Prozesses sollte 1 Jahr nicht überschreiten, obwohl dies logischerweise von der autonomen Region und deren geltenden Vorschriften abhängt. Schließlich werden die Gerichte bei ihrer Entscheidung das neueste Urteil des Verfassungsgerichts berücksichtigen, wenn sie feststellen, dass es keine Vermögenserhöhung gab und sich bestenfalls für die Rückzahlung des geforderten Betrags mit Verzugszinsen entscheiden. 6. Was geschieht mit den Fällen, bei denen es keine Verluste gibt? Einige Gerichte interpretieren, dass die für verfassungswidrig erklär- ten Regeln in Kraft bleiben, während andere der Meinung sind, dass diese Regeln aus dem Rechtssystem ausgeschlossen wurden und keine Zahlung verlangt werden kann. In diesem Sinne hat der Oberste Gerichtshof bereits kürzlich ent- schieden, dass nur bei nachgewiesenem Vermögensverlust eine Rückzahlungmöglich ist. DasBerechnungssystem, welches viele für unfair halten, wird jedoch immer noch in Frage gestellt. Heutzutage gibt es nocheinige anhängigeÜberprüfungen vor demOberstenGe- richt wegen angeblicher Fehler bei der Berechnung der Steuer. Für andere stellt sich die Frage, ob die Gemeinden weiterhin die Zahlung der Steuer beantragen können, obwohl sie ein Gesetz an- wenden, das noch nicht aktualisiert wurde. Es könnte verstanden werden, dass die Gemeinden nicht mehr die Zahlung der Steuer for- dern sollten, was eine sehr wichtige Sparmöglichkeit für natürliche Personen und Unternehmen eröffnen würde. Kurz gesagt, wenn Sie sich in einer Situation wie der angegebenen befinden oder befinden werden, ist es ratsam, Kontakt mit juristi- schen Experten aufzunehmen. w Manuel Jiménez Perona, Abogado, Attorney at Law, Rechtsanwalt Perona Asociados Abogados

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