Revista de la Cámara de Comercio Alemana para España / Zeitschrift der Deutschen Handelskammer für Spanien 03-2021
82 economía HISPANO - ALEMANA Nº 3/2021 Actualidad Das änderte sich in den späten 1960er Jahren, als in den USA eine kontinuierliche und regelmäßige Erhöhung der direkten Steuern (Einkommen- und Körperschaftsteuern) zur Finanzierung von Präsident Lyndon B. Johnsons Great Society, des Vietnamkriegs und der Mondexpedition erfolgte. Bis zu diesem Zeitpunkt basierte das Steuersystem nicht nur in den USA, sondern auch in fast allen Industrieländern der Welt, auf Einfuhr- und Verbrauchsteuern. Aber in den 1960er Jahren begann man, über den Wohlfahrtsstaat zu sprechen, der ohne eine Erhöhung der Steuerlast nicht möglich gewesen wäre, denn Sozialstaat bedeutet Steuerstaat. Die sog. Steueroasen boten ein Produkt an, das sehr erfolgreich wurde, nicht zuletzt mit dem Ziel, indirekt Geld zu verdienen: Vermögen und Einkommen von Menschen aus „reichen“ Ländern im Bankensystem ihrer Länder zu akkumulieren (das wiederum in das Bankensystem der reichen Länder integriert ist, da diese Länder kein alternatives Bankensystem entwickeln), und dafür zwei Vorteile zu bieten: (1) keine oder fast keine Besteuerung des in ihren Ländern angehäuften Reichtums und (2) keine Weitergabe dieser Informationen an die anderen („reichen“) Länder der Welt, die diese Informationen benötigten. Dieses Geheimnis ist sehr wichtig, da das Steuersystem der Industrieländer auf einer weltweiten Einkommensbesteuerung beruht. In der Praxis nützt es einem in Deutschland, Spanien oder den USA ansässigen Bürger ja nichts, wenn er das in einem dieser Länder erwirtschaftete Vermögen oder Einkommen jedes Jahr in seinem Wohnsitzland deklarieren muss. Das Endergebnis ist immer die Steuerlast des Wohnsitzlandes, gegebenenfalls unter Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern (sog. Kapitalexportneutralität). Um zu verhindern, dass Gewinne und Einkommen in die sog. Steueroasen transferiert werden, wurden in den 1960er Jahren in den USA Anti-Missbrauchsgesetze erlassen (neue Konzepte wie CFC-Regeln, Unterkapitalisierung etc.) Diese Rechtsvorschriften wurden in Deutschland 1973 mit dem Außensteuergesetz und in Spanien in den 1990er Jahren eingeführt. Der Anschein tatsächlicher wirtschaftlicher Aktivität als Prinzip Im Laufe der Jahre ist die Art undWeise, wie das Geld versteckt wird, immer komplexer geworden, aber in Wirklichkeit ist es immer dasselbe: Es wird vorgetäuscht, dass in diesen Ländern eine normale wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, so dass der Eigentümer dieses Vermögens oder Einkommens unter Anwendung eines der Grundsätze des internationalen Steuerrechts, wonach die Besteuerung der unternehmerischen Tätigkeit nur in dem Land erfolgen sollte, in dem sie ausgeübt wird, in seinem Wohnsitzland keine Erklärung abgeben muss (sog. Kapitalimportneutralität, nach Art. 5 und 7 des Musterabkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung). Zu diesem Zweck wird in diesen Ländern in der Regel eine Vielzahl von Formalitäten erstellt, um den Anschein tatsächlicher wirtschaftlicher Aktivität zu erwecken. Manchmal gibt es kein einziges Dokument, und selbst die Namen der Eigentümer der Unternehmen sind den Verwaltungen dieser Länder nicht bekannt. Aus Mangel an politischer Priorität sind die Verwaltungen der Industrieländer jahrelang im Kampf gegen die Steueroasen und ihrer Nutznießer nicht aktiv geworden, da häufig das in diesen Ländern gebunkerte Geld am Ende immer in den Industrieländern investiert wird. Es muss auch gesagt werden, dass die Nutzung der Steuersysteme dieser Länder nicht verboten war, auch wenn davon auszugehen war und ist, dass diese Operationen in der Regel zur Steuervermeidung genutzt wurden. Ende der 1980er Jahre begannen einige Veränderungen, die sich jedoch auf die Kontrolle der Geldwäsche aus kriminellen Aktivitäten,
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