80 economía HISPANO - ALEMANA Nº 3/2025 Aktuelles Die spanische Finanzverwaltung (Administración Estatal de la Agencia Tributaria – AEAT) priorisiert im aktuellen Steuerkontrollplan (“Plan Anual de Control y Aduanero de 2025, aprobado por la Resolución de 27 de febrero de 2025, de la Dirección General de la Agencia Estatal de Administración Tributaria”, im Folgenden „Steuerkontrollplan 2025“) auch dieses Jahr wieder die Kontrolle der Transaktionen zwischen verbundenen Gesellschaften. Die spanischen Steuerprüfer auf der Jagd nach Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne. Die Problematik der Verrechnungspreise Die bereits weit verbreitete Internationalisierung der Geschäftstätigkeiten und das wahrscheinliche Risiko einer Erosion der Steuerbemessungsgrundlage rücken konzerninterne Transaktionen in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, wobei Überprüfungs- und Kontrollkampagnen insbesondere spanische Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne betreffen. Der Steuerkontrollplan 2025 gibt Anweisungen für die Steuerinspektion zur Überprüfung von Transferpreisen, sowohl in formeller als auch materieller Hinsicht, und betont die Bedeutung der Funktionsanalyse, die die wirtschaftliche Realität der durchgeführten Transaktionen zuverlässig widerspiegelt. Außerdem hebt er den Einsatz von automatisierten RisikoanalyseTools, die aktive Teilnahme an multilateralen Programmen, wie dem International Compliance Assurance Programme und dem European Trust and Cooperation Approach, die Einführung gemeinsamer Inspektionen der Europäischen Union und die Anwendung einer 360°-Strategie im Bereich der Verrechnungspreise, die Verfahren miteinander verknüpft und sowohl den Abschluss von Vorabvereinbarungen (Advanced Price Agreements, im Folgenden „APAs“) wie auch die Durchführung von Verständigungsverfahren zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (Mutual Agreement Procedures, im Folgenden „MAPs“) fördert. All dies zeugt von einem mit jedem Mal ausgefeilteren und besser koordinierten Handlungsplan, welcher die spanischen Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmensgruppen in das Epizentrum der Inspektionstätigkeit rückt. Derselbe Plan identifiziert unter anderem die alten Muster, die zu Steuerausfällen führen: konzerninterne Verwaltungsdienstleistungen, deren Nutzen nicht nachgewiesen ist oder deren umgelegte Kosten nicht dem Wert entsprechen, den STEUERRECHT
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