Revista/Zeitschrift 2025-01 | Cámara de Comercio Alemana para España | AHK Spanien

81 economía HISPANO - ALEMANA Nº 1/2025 Recht Ausgangsverfahren in Rede stehenden ein Firmenfahrzeug benutzen, um sich von ihrem Wohnort zu einem von ihrem Arbeitgeber bestimmten Kunden zu begeben bzw. vom Standort eines solchen Kunden zu ihrem Wohnort zurückzukehren und um sich während ihres Arbeitstags vom Standort eines Kunden zu einem anderen zu begeben, davon auszugehen, dass sie während dieser Fahrten im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie ‚arbeiten‘“. Dies gilt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: (1) Der Arbeitnehmer muss seine Arbeit verrichten; (2) der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber auf Reise zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber die Reihenfolge der Kunden ändern, einen Termin absagen oder einen neuen hinzufügen kann, und (3) der Arbeitnehmer muss an seinem Arbeitsplatz bleiben. Ein wichtiger Punkt in diesem EuGH-Urteil ist auch, dass: (i) das Pendeln vom Wohnsitz zu den Kunden und zurück zum Wohnsitz eine Folge der Schließung der Arbeitsplätze war; und (ii) das Unternehmen vor der Schließung davon ausging, dass die Fahrten von den Anlagen zu den Kunden und umgekehrt Arbeitszeit sind. In der Rechtssache Tyco war die einzige Änderung der Ort, von dem aus die Mitarbeiter zur Anlage der Kunden fuhren. In einem ähnlichen Fall in Spanien schloss sich der Oberste Gerichtshof dem Urteil des EuGH an. In seinen Urteilen vom 7. Juli 2020 und vom 9. Juni 2021 entschied er, dass in Fällen, in denen die Tätigkeit, die das Unternehmen ausübt, nur am Wohnsitz des Kunden ausgeübt werden kann, die direkte Fahrt der Arbeitnehmer von ihrem Wohnsitz (und die Rückkehr am Ende des Arbeitstages) als Arbeitszeit gilt. Es sei darauf hingewiesen, dass unsere Gerichte Pendelzeiten, die nicht den vom EuGH aufgestellten Anforderungen entsprachen, als effektive Arbeitszeit abgelehnt haben. Dies sind beispielsweise: die Zeit, die für das Abholen und Abstellen des Firmenfahrzeugs in der Garage, in der es sich befindet, benötigt wird, oder die Zeit, die die Feuerwehrleute für die Fahrt vom Gerätehaus zur Feuerwache, in der die Hilfeleistung durchgeführt wurde, aufwenden. Obwohl es also eine allgemeine Regel gibt, wurde die Rechtsprechung an die verschiedenen Umstände und besonderen Situationen angepasst. Nun hat der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. November 2024 entschieden, dass die Zeit, die für die Fahrten vom Wohnsitz des Arbeitnehmers zum ersten Kunden und von der Anlage des letzten Kunden zum Wohnsitz des Arbeitnehmers aufgewendet wird, keine effektive Arbeitszeit ist. Bei dieser Gelegenheit vergleicht der Oberste Gerichtshof die Rechtsprechung des EuGH (Rechtssache Tyco) mit dem vorliegenden Fall und kommt zu dem Schluss, dass die gleichen Besonderheiten nicht vorliegen. Erinnern wir uns, dass der Arbeitgeber in der Rechtssache Tyco vor der Abschaffung der Büros die Reisezeit seiner Angestellten zwischen den Büros und den Anlagen des ersten und letzten täglichen Kunden als Arbeitszeit ansah. Dies steht im Gegensatz zu dem vom Obersten Gerichtshof untersuchten Fall, was bedeutet, dass es nicht möglich ist, die Doktrin des EuGH in seinem Urteil vom 10. September 2015 zu erweitern. Es ist möglich, dass wir in den kommenden Monaten neue Entwicklungen in Bezug auf die Erfassung von Arbeitsstunden und Arbeitszeiten erleben werden, wenn der Gesetzgebungsvorschlag zur Reduzierung der Höchstarbeitszeit von 40 Stunden auf 37,5 Stunden pro Woche erfolgreich ist. w Vanessa Sánchez Directora en el departamento de Laboral y miembro del German Desk Andersen DERECHO FISCAL Y TRIBUTARIO A partir de 2025 rige en Alemania la obligación de emplear facturas electrónicas para la facturación de operaciones entre empresas (B2B) establecidas en este país (nacionales). A pesar de que se trata de un proceso con disposiciones transitorias, las empresas deben abordarlo sin demora. Factura electrónica en Alemania: nueva norma para operaciones entre empresas a partir de 2025 El Ministerio Federal de Finanzas alemán (BMF) publicó el 15 de octubre de 2024 una circular y un catálogo de preguntas y respuestas (FAQ) al respecto: 1. Obligación El uso de la factura electrónica es obligatorio desde el 1 de enero de 2025 para toda entrega y prestación de servicios entre empresas nacionales. Se exceptúan las de pequeño importe (hasta los 250 euros), billetes de transporte (ticket o comprobante) y operaciones exentas de IVA (§ 4 núm. 8-29 LIVA DE; en alemán UStG).

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