Revista/Zeitschrift 2025-01 | Cámara de Comercio Alemana para España | AHK Spanien

80 economía HISPANO - ALEMANA Nº 1/2025 Aktuelles Im Jahr 2019 wurde in Spanien die Verpflichtung für Unternehmen zur Einrichtung eines Arbeitszeitregisters geregelt. Der Trend in den Arbeitsbeziehungen in Richtung Flexibilität und Entkopplung stieß auf das Erscheinen eines neuen Absatzes 9 in Artikel 34 des spanischen Arbeitnehmerstatuts: Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, sind verpflichtet, ein System zur Erfassung der Anfangs- und Endzeiten des Arbeitstages einzurichten. Ist Pendelzeit zur Anlage des Kunden effektive Arbeitszeit? Analyse des Urteils des spanischen Obersten Gerichtshofs Diese Vorschrift war von Anfang an rechtlich umstritten, da es sich nicht um eine spezifische und erschöpfende Regelung handelt, was zu Zweifeln und Schwierigkeiten bei ihrer Anwendung führte. Zahlreiche Fragen tauchten und tauchen seither auf: Soll ein leitender Angestellter des Unternehmens die Arbeitszeit erfassen? Was ist Arbeitszeit? Werden Pausen, Essenszeiten oder Kaffeepausen der Arbeitnehmer in das Register aufgenommen? Ist ein GPS-Kontrollsystem gültig? Ist ein papiergestütztes Zeitregister zulässig? usw. Es besteht kein Zweifel am Ziel des Gesetzes, ein Kontrollsystem zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit und der Überstunden zu schaffen. Es handelt sich um ein Instrument, das es der Arbeitsbehörde ermöglicht, die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Für die Arbeitnehmer ist es dagegen ein wesentliches Beweismittel für Ansprüche in Bezug auf die Arbeitszeiten. Gleichzeitig haben unsere spanischen Sozialgerichte eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Arbeitszeit und damit der sich daraus ergebenden Verpflichtungen im Hinblick auf das Arbeitszeitregister gespielt. Eines der konfliktträchtigsten Themen war, ob die Zeit, die Arbeitnehmer auf Reisen verbringen, um ihre Arbeit zu verrichten, als effektive Arbeitszeit gilt und somit der Erfassung der täglichen Arbeitszeit unterliegt. Wir werden sehen, dass dies ein sehr kasuistisches Thema war. Artikel 34.5 des spanischen Arbeitnehmerstatuts besagt, dass die Arbeitszeit so zu berechnen ist, dass sich der Arbeitnehmer sowohl zu Beginn als auch am Ende des Arbeitstages an seinem Arbeitsplatz befindet. Er gibt jedoch keine Antwort auf Situationen, in denen sich der Arbeitnehmer zu Beginn und am Ende des Arbeitstages nicht an seinem Arbeitsplatz befindet. Wir wenden uns daher der Richtlinie 2003/88/EG vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung zu. Nach Artikel 2 ist effektive Arbeitszeit „jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt“. Bei Außendienstmitarbeitern oder bei der Erbringung von technischen Kundendienstleistungen ist es sehr üblich, dass Arbeitnehmer direkt von ihrem Wohnsitz zu der Anlage ihrer Kunden fahren und am Ende des Arbeitstages von einem Kunden zu ihrem Wohnsitz zurückkehren, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Sollte die Pendelzeit in solchen Fällen tatsächliche Arbeitszeit sein und daher bei der Berechnung der täglichen Höchstarbeitszeit berücksichtigt werden? Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 10. September 2015 (Rechtssache Tyco) kam zu folgendem Schluss: „Nach alledem ist bei Arbeitnehmern, die unter Umständen wie den im ARBEITSRECHT

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