Revista 2024-01 Economía Hispano-Alemana | Cámara de Comercio Alemana para España (AHK Spanien)

80 economía HISPANO - ALEMANA Nº 1/2024 Aktuelles Zum 1. Januar 2024 sind wesentliche Änderungen des Rechts der Personengesellschaften, somit GbR, OHG, KG, aber auch GmbH & Co KG in Kraft getreten. Anders als bisher ist die Rechtsform einer im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaft jetzt auch dann möglich, wenn der Verwaltungssitz im Ausland liegt. Das neue Gesetz ändert über 130 Gesetze und Verordnungen. Wesentliche Änderung für GbR und andere Personengesellschaften Alle in Deutschland geführten Gesellschaften sind dringend gehalten, ihre Gesellschafts- verträge zu überprüfen und notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört u.a., dass grundbesitzende GbR sich in das Gesell- schaftsregister eintragen müssen, da ansons- ten keine Handlungen mehr im Grundbuch möglich sind. Der Verkauf eines Grundstücks durch eine GbR wird im Grundbuch nicht mehr vollzogen, wenn die Eintragung im Ge- sellschaftsregister nicht erfolgt ist. Der ein- getragene Name der Gesellschaft muss den Zusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerli- chen Rechts“ oder „eGbR“ enthalten. Die Ein- tragung im Gesellschaftsregister bedingt auch eine Eintragung der wirtschaftlich Berechtig- ten im Transparenzregister. Öffnung für Freiberufler Freiberufler können sich jetzt auch in einer KG oder GmbH & Co KG organisieren, das war bisher nicht zulässig. Diese konnten sich bis- her nur in einer Sozietät (=GbR) oder einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) organisie- ren. Das ist auch weiterhin möglich, jedoch müssen in der PartG alle Gesellschafter den Status eines Freiberuflers haben. Gerade bei international besetzten Gesellschaften konn- te dies zum Hindernis werden, das nunmehr durch die Zulässigkeit weiterer Rechtsformen gelöst werden kann. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, UmwStG und Optionsmodell Die Eintragung eröffnet der GbR den Zugang zum Umwandlungssteuergesetz,UmwStG.Neuerdings ist die steuerneutraleUmwandlung in eine andere Rechtsform unter der Voraussetzung möglich, dass die Eintragung im Gesellschaftsregister vorliegt. Dabei sind dann auch die Sperrfristen zu beachten. Die Eintragung führt auch dazu, dass die eGbR das Wahlrecht zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft ausüben kann. Damit reduziert sich ggf. die Steuerlast deutlich. NEU: Verwaltungssitze im Ausland zulässig Bisher führtedieVerlegungdesVerwaltungssitzes einer in Deutschland eingetragenen OHG oder KG ins Ausland dazu, dass die Gesellschaft gelöscht wurde und steuerlich die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft zur Aufdeckung der stillenReservenerfolgte. Nunerfolgt insoweit eine Gleichbehandlung mit den Kapitalgesellschaften. Das Gesetz unterscheidet neu zwischen Vertrags- und Verwaltungssitz der GbR und anderer Personengesellschaften. Ist die GbR im Gesellschaftsregister bzw. ist eine OHG oder KG im Handelsregister eingetragen, so G E S E L L S C H A F T S R E C H T

RkJQdWJsaXNoZXIy NjIyODI=