Revista / Zeitschrift Economía Hispano-Alemana 2023-03
94 economía HISPANO - ALEMANA Nº 3/2023 Aktuelles U M W E L T R E C H T Ende Dezember 2022 trat in Spanien das Königliche Dekret 1055/2022 über Verpackungen und Verpackungsabfälle in Kraft, das den Grundsatz der erweiterten Herstellerverantwortung nach der europäischen Richtlinie regelt. Es hat sehr wichtige Änderungen für die Produkthersteller mit sich gebracht, die jetzt mehr Verpflichtungen als früher erfüllen müssen. Verpackungsentsorgung in Spanien: Verpflichtungen für ausländische Unternehmen Diese Vorschriften gelten erstmals für alle auf dem spanischen Staatsgebiet in Verkehr ge- brachten Verpackungen, auch für Gewerbe- und Industrieverpackungen und nicht wie bisher aus- schließlich für Haushaltsverpackungen. Dies be- deutet, dass sämtliche Exporteure nach Spanien von dieser Gesetzgebung betroffen sind. Ganz neu ist die Pflicht zur elektronischen Anmeldung im Bereich Verpackungen des Herstellerregisters beim spanischen Umwelt- ministerium MITECO (inklusive Gewerbe- und Industrieverpackungen) sowie die jährliche Er- klärung der in Umlauf gebrachten Verpackun- gen in Spanien. Eine weitere Voraussetzung für den Export von verpackten Produkten ist die Beteiligung an einem EPR-System. Diese Pflicht betrifft jedoch aktuell nur Haushaltsverpackungen. Gewerbe- und Industrieverpackungen werden ab 2025 ebenfalls lizenzierungspflichtig sein. Bis Ende 2024 sollen die entsprechenden EPR-Systeme eingerichtet sein. Um dem nachzukommen, ist es für ausländi- sche Unternehmen obligatorisch, einen Bevoll- mächtigten in Spanien zu benennen. Zudem wird eine spanische Steuernummer und eine digitale Signatur benötigt, um gegenüber spa- nischen Behörden telematisch Meldungen ab- geben zu können. Die gute Nachricht: Mit dem Dekret entfällt die gesetzliche Kennzeichnungspflicht mit dem Symbol „Grüner Punkt“ nun auch in Spanien, dem letzten Land, in dem die Pflicht noch be- stand. Die Verwendung ist jetzt freiwillig, was insbesondere für Unternehmen, die in mehre- ren Ländern verkaufen, eine große Erleichte- rung darstellt. Die Erfüllung der neuen Verpflichtungen ist mit einem großen bürokratischen und zeitlichen Aufwand verbunden. Die AHK Spanien konnte in den letzten Monaten einen starken Anstieg an täglichen Anfragen in dieser Angelegenheit verzeichnen und bietet die entsprechende Be- ratung und operative Betreuung an. w Mónica Franch Bereich Marktberatung, AHK Spanien
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