Zeitschrift / Revista Economía Hispano-Alemana 2023-02
82 economía HISPANO - ALEMANA Nº 2/2023 Aktuelles G E S E L L S C H A F T S R E C H T Am 23. Dezember 2022 trat das Gesetz 28/2022 über die Förderung des Startup-Ökosystems ( Startup-Gesetz ) in Kraft, das Startups als Motor für die Wiederherstellung und Modernisierung der spanischen Wirtschaft fördert. Gesetz zur Förderung des Startup- Ökosystems: Das neue Startup-Gesetz Die in diesem neuen Gesetz 28/2022 festgelegten Regelungen sowie die durch das vorangegangene Gesetz 18/2022 für Gründung und Wachstum von Unternehmen ( Ley Crea y Crece – s. Artikel in Economia Nr. 01/2023, S.80-81) eingeführten Maßnahmen schaffen in den folgenden Bereichen ein günstigeres rechtliches Umfeld: (I) Unternehmerische Maßnahmen Mit dem Gesetz „Crea y Crece“ wurde das Mindestkapital für die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung ( Sociedades de responsibilidad limitada – SSLL) von 3.000 Euro auf 1 Euro gesenkt. Andererseits sieht es bestimmte Garantien für Gläubiger vor: Mindestens 20% der Gewinne müssen der gesetzlichen Rücklage zugeführt werden, bis die Summe dieses Postens und des Stammkapitals von 3.000 Euro erreicht ist; im Falle der Liquidation, wenn das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht , um die Verpf l ichtungen der Gesellschaft zuerfüllen, haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch für die Differenz zwischen 3.000 Euro und dem gezeichneten Kapital. Das Startup-Gesetz ergänzt die Definition eines „aufstrebenden Unternehmens“ ( empresas emer- gentes ), auf das es Anwendung findet, wenn es: • seinen Hauptsitz in Spanien hat und 60% seinerBelegschaft indiesemLandbeschäftigt; • nicht zu einer Gruppe gehört, es sei denn, sie besteht aus „aufstrebenden“ Unternehmen; • einenUmsatz vonnichtmehr als fünfMillionen Euro hat; • innovativ und nicht länger als fünf bzw. sieben Jahre in den Bereichen Biotechnologie,
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