Zeitschrift / Revista Economía Hispano-Alemana 2023-01

82 economía HISPANO - ALEMANA Nº 1/2023 Aktuelles S T E U E R R E C H T Die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres ihren Gesetzesentwurf für die neue Plastikabgabe vorgelegt. Derzeit wird sie beraten. Sie soll im ersten Quartal dieses Jahres beschlossen und 2025 erstmals erhoben werden. Der Gesetzesentwurf für die neue Plastikabgabe in Deutschland In Spanien ist das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie, das Gesetz Ley 07/2022, am 01.01.2023 rechtswirksam geworden und zwingend für spanische und ausländische Unternehmen zu beachten. Trotzdem ist vieles derzeit noch ungewiss; die Lücken und Tücken der Rechtsanwendung zeigen sich zum Teil erst jetzt in der praktischen Umsetzung. Gerade deshalb lohnt es sich, den Gesetz- gebungsprozess der deutschen Legislative auf- merksam zu beobachten und aus der Anfangs- phase des spanischen Gesetzes zu lernen, um sich frühzeitig auf die zukünftigen Pflichten vor- zubereiten. 1. Die erweiterte Herstellerverantwortung: ein europäischer Ansatz Grundlage beider genannten Gesetzesvorhaben istdieeuropäischeRichtlinieüberdieVerringerung derAuswirkungenbestimmterKunststoffprodukte auf die Umwelt (RL 2019/904) vom 05.06.2019. Hersteller von Einwegplastikerzeugnissen sollen für die Umweltverschmutzung und die notwendigen Entsorgungs-, Sammlungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen anteilig für das von ihnen in den Verkehr gebrachte Plastik aufkommen, wodurch zugleich ein Anreiz zur Vermeidung vonEinwegplastik entstehen soll. Die Richtlinie lässt die konkrete Art der Umsetzung dabei offen. 2. Welche Plastikerzeugnisse fallen in den Anwendungsbereich? Das Gesetz belegt bestimmte Einweg kunst- stoffprodukte mit der Abgabe. Ein Produkt ist nach dem neuen Gesetz Einweg, wenn es nicht konzipiert, entwickelt und in Verkehr gebracht wird, um während seiner Lebensdauer mehrere Produktkreisläufe zu durchlaufen, indem es zur Wiederbefüllung (…) zurückgegeben wird oder zu demselben Zweck wiederverwendet wird, zu dem es hergestellt worden ist. Daraus ergibt sich, dass die Recyclefähigkeit eines Kunststoffs in dem jetzigen Gesetzesentwurf keine Rolle für die Abgabe spielt. Genauso unterscheidet der Regierungsentwurf nicht, ob die Materialien bereits recycelt wurden; alles, was Polymer enthält, wird mit einer Abgabe belegt.

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