Zeitschrift / Revista Economía Hispano-Alemana 2023-01
80 economía HISPANO - ALEMANA Nº 1/2023 Aktuelles G E S E L L S C H A F T S R E C H T Das Gesetz 18/2022 vom28. September für Gründung undWachstum von Unternehmen (span. Ley de creación y crecimiento de empresas “Crea y Crece”) zielt darauf ab, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, umdie Gründung von Unternehmen zu fördern, insbesondere von solchen, die eine positiveWirkung auf Gesellschaft und Umwelt haben. Veröffentlicht wurde das besagte Gesetz im spanischen Gesetzblatt am29. September und ist am 19. Oktober 2022 in Kraft getreten. Ley Crea y Crece: Das Gesetz 18/2022 vom 28. September für Gründung und Wachstum von Unternehmen Das Gesetz „Crea y Crece“ ist ein nächster Schritt des Plans zum Wiederaufbau, der Umgestaltung und der Widerstandsfähigkeit (span. Plan de Recuperación, Transformación y Resiliencia), welcher vomspanischenMinisterrat zur Erfüllung der EU-Verordnung 2021/241 des Europaparlaments und des Europarats am 27. April 2021 verabschiedet wurde. Hierdurch werden erstmals Mechanismen zum wirtschaftlichen Wiederaufbau im Nachgang zur COVID-19 Pandemie festgeschrieben. Als Fortsetzung und Aktualisierung des bereits im Juni 2021 in der Zeitschrift Economía der Deutschen Handelskammer für Spanien durch AlbaRódenas-BorràsveröffentlichtenArtikels „Anteproyecto de la „Ley de startups“: La Ley de fomento del ecosistema de las empresas emergentes“ werden hier die Neuerungen dieses Gesetzes hervorgehoben, die sich direkt auf die Gründung von Unternehmen und im Bereich der guten Geschäftspraktiken auswirken. Um einen Rechtsrahmen für die Unterneh- mensgründung mit positiven Einflüssen auf Gesellschaft und Umwelt zu schaffen, sieht das Gesetz Folgendes vor: (i) die Erleichte- rung der Unternehmensgründung und den Abbau von Hindernissen zur erfolgreichen Ausübung der operativen Geschäftstätigkeit sowie (ii) neuerdings, Mittel zur Bekämpfung von Zahlungsunfähigkeit. (i) DieErleichterungderUnternehmensgründung mit positivem Einfluss auf die Gesellschaft und Umwelt und der Abbau von Hindernissen bei der Ausübung des operativen Geschäfts: • Einführung eines neuenMindeststammkapitals, welches die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bereits ab einem Euro erlaubt, im Gegensatz zu den bisherigen 3.000 Euro gemäß Artikel 4 des Kapitalgesellschafts- gesetzes. Die Form einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung für Neugründungen wird abgeschafft.
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