Zeitschrift / Revista Economiía Hispano-Alemana 2022-03
82 economía HISPANO - ALEMANA Nº 3/2022 Aktuelles Hersteller von (Protein-)Müsliriegeln oder Traubenzucker? Warum sollten diese nicht mit der Registrierungspflicht belastet werden können? Sie sind kein Teil eines funktionierenden Gesundheits- systems. Eine Abgrenzung von Medikamenten zu Nahrungsergän- zungsmitteln ist rechtssicherer als eine Abgrenzung innerhalb von Nahrungsergänzungsmitteln. 2. Sind steuerbefreite Produkte dennoch registrierungs- oder anmeldepflichtig? Ist ein Produkt steuerbefreit, dann entfällt damit nach unserem Dafürhalten auch die Anmelde- und Registrierungspflicht. Zwar spräche für eine Anmelde- und Registrierungspflicht der Umstand, dass nach Art. 75 lit. a) a.E. derjenige darlegungs- und beweisbelastet ist, der sich auf den Ausnahmetatbestand beruft und eine Prüfung, ob eine Privilegierung vorliegt, nur vorgenommen werden kann, wenn überhaupt Kenntnis der Behörde von der potenziellen Steuerpflicht besteht. Allerdings sollen nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers die befreiten Produkte gerade nicht in den komplizierten Registrierungs- und Besteuerungsprozess einbezogen werden, denn dies würde zu einer uferlosen Registrierungspflicht für nahezu alle Unternehmen führen und schließlich zu einer Überlastung des hierfür zuständigen Verwaltungsapparats. Daher sollten Unternehmen, die mit steuerbefreiten Produkten handeln, richtigerweise von jeglichen Mitteilungspflichten befreit sein. Diese Einstufung birgt allerdings die Gefahr, dass der potenziell Steuerpflichtige die Steuerpflicht falsch beurteilt und eine Strafe riskiert, indem er etwa sein Produkt fälschlicherweise als befreit einstuft, obwohl es das nicht ist. Ob es richtig ist, dem potenziell Steuerpflichtigen dieses Risiko aufzubürden, ist fraglich. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn der Gesetzgeber sich diesbezüglich eindeutiger gefasst hätte. 3.Wie sind die steuerauslösenden Tatbestände nach Art. 72 Abs. 1 „ fabricación “, „ importación “ und „ adquisición intracomunitaria “ zu verstehen? Fabricación betrifft die Herstellung in Spanien. Adquisición intracomunitaria de los productos betrifft grenzüberschreitende Sachverhalte innerhalb der EU: d.h. erwirbt ein spanisches Unternehmen Plastikprodukte in Spanien, die in einem anderen Mitgliedstaat hergestellt wurden, ist das spanische Unternehmen Steuerschuldner. Importación betrifft die Einführung aus einem Drittstaat durch ein spanisches Unternehmen oder ein Unternehmen aus einem Drittstaat. (Dies ergibt sich u.a. aus der Abführung der Steuer beim Zoll, was innergemeinschaftlich nicht vorgesehen ist). Ausländische Unternehmen, die ihre Produkte in ein eigenes Lager nach Spanien bringen und sie dann später verkaufen erzielen ebenfalls innergemeinschaftliche Erwerbe. Zwar liegt ein solcher mangels rechtsgeschäftlichem Eigentumsübergangsstreng streng genommen nicht vor, jedoch stellt Art.71 Abs.1 lit. a) UAbs.1 den Fall der Verbringung bei Eigentümeridentität zur Vermeidung von Umgehungen dem Fall des innergemeinschaftlichen Erwerbs gleich (sog. Eigenerwerb). Kritische Anmerkungen zum Plastiksteuergesetz Libremercado 1 kritisiert unseres Erachtens zu Recht, dass – obwohl die Steuer eigentlich den Unternehmen auferlegt wird – die Verbraucher durch eine Umlage belastet werden. Es handele sich um eine versteckte Mehrwertsteuer. Der Warenkorb werde im Preis zwischen 2 -3% ansteigen, was gerade in Zeiten der Inflation und explodierenden Kosten ein harter Schlag sei. Hierdurch könne auch die Wettbewerbsfähigkeit der spanischen Wirtschaft beeinträchtigt werden, denn neben Italien ist Spanien das einzige Land der EU, welches derzeit eine Plastiksteuer einführt. Weiter wird wohl ein Substitutionswettbewerb stattfinden, denn viele Unternehmen werden versuchen, durch Veränderungen die Steuer nicht entrichten zu müssen. So schreibt Libremercado , dass wohl viele Multi-Materialien entstehen werden, die insgesamt aufgrund ihrer Unterschiedlichkeit schwieriger zu recyclen sind. So werde am Ende mehr Abfall entstehen. Bezüglich der Kritik von El Economista 2 , dass die Plastiksteuer auf Kosten der Lebenssicherheit eingeführt wurde, da Substitutionsprodukte in einigen Fällen nicht den gesundheitlichen Anforderungen entsprechen, muss allerdings angemerkt werden, dass auch Mikroplastik nicht ungefährlich ist. Fraglichistauch,obdasSystemnichtzuvieleLückenfürUmgehung bietet, denn Unternehmen, die den Befreiungstatbeständen unterfallen, unterliegen nicht der Anzeigeplicht. Wegen der fehlenden behördlichen Kenntnis und Überprüfungsmöglichkeit werden Umgehungen Tür und Tor geöffnet. w Romy Lanz, LL.B., Rechtsreferendarin Dr. David Cuenca Pinkert, M.A., Rechtsreferendar Bereich Recht AHK Spanien https://www.libremercado.com/2021-10-07/el-gobierno-crea-un-nuevo-impuesto-para-los-envases-de-plastico-que-encarecera-la-cesta-de-la-compra-un-3-6825175/ https://www.eleconomista.es/empresas-finanzas/noticias/11416783/10/21/Las-limitaciones-e-impuestos-a-los-plasticos-costaran-2000-millones-de-euros-a-la-industria-alimentaria-.html
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