Revista / Zeitschrift Economía Hispano-Alemana 02-2022
85 economía HISPANO - ALEMANA Nº 2/2022 Recht VI. Haftung 1. Erweiterung der Haftung des Abfallbesitzers Neu geregelt ist, dass die Verantwortung des Ersterzeugers oder Besitzers der Abfälle erst dann endet, wenn die voll- ständige Behandlung der Abfälle durch die entsprechen- den Abfallverbringungsdokumente und erforderlichenfalls durch eine Bescheinigung oder Verantwortungserklärung der Endbehandlungsanlage ordnungsgemäß dokumentiert ist. Die bloße Übergabe an einen zugelassenen Abfallhänd- ler oder Abfallbewirtschafter zur Zwischenbehandlung ent- bindet nicht von der Verantwortung für die betreffenden Abfälle. Es bestehen jedoch auch Ausnahmen z.B. für nicht gefährliche Abfälle 2. Erweiterte Herstellerhaftung Das Gesetz weitet die Verantwortung des Herstellers („ RAP - responsabilidad ampliada del productor “) weiter aus. Als Hersteller gelten hier auch diejenigen, die Produkte gewerbsmäßig verarbeiten, behandeln, abfüllen, verkaufen oder importieren, sie über Fernabsatzverträge oder E-Commerce-Plattformen verkaufen, wenn der über diese Plattformen handelnde Hersteller in einem anderen Land ansässig ist und die RAP-Verpflichtungen nicht einhält. VII.Sanktionen Verstöße können mit einer Geldbuße von EUR 2.001 bis EUR 3.500.000 je nach Schwere des Verstoßes geahndet werden. Bei gefährlichen Abfällen oder kontaminierten Flächen liegt die Spanne jedoch bei EUR 20.001 Euro bis EUR 3.500.000. Diese Höchstbeträge können überschritten werden, wenn die Geldbuße geringer ist als der erzielte Vorteil. In diesem Fall könnte die Geldbuße auf den doppelten Betrag des erzielten Vorteils erhöht werden. w Lisa-Lorraine Christ Rechtsreferendarin - Bereich Recht AHK Spanien
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