Revista / Zeitschrift Economía Hispano-Alemana 01-2022
80 economía HISPANO - ALEMANA Nº 1/2022 Ö F F E N T L I C H E S R E C H T Die am 01.08.2021 in Kraft getretene Neuregelung im Geldwäschegesetz mit Blick auf das dort geregelte Transparenzregister bringt Handlungsbedarf für Unternehmen und Vereinigungen mit Sitz in Deutschland. Deutschland: Neue Regelung im Transparenzregister - mögliche Bußgelder Das Gesetz regelt die Umwandlung des deut- schen Transparenzregisters von einem Auffang- register in ein Vollregister, in welchem Gesell- schaften verpflichtet sind, die „wirtschaftlich Berechtigten“ einzutragen. Fehlende oder fal- sche Angaben können derzeit und zukünftig zu Bußgeldern führen, im schlimmsten Fall bis 5 Millionen EUR oder 10% des Gesamtumsatzes. Hintergrund des Transparenzregisters Zur europaweiten Geldwäschebekämpfung wurde Ende 2017 im Geldwäschegesetz die Verpflichtung zur Eintragung der tatsächlichwirtschaftlich berech- tigten natürlichen Person ins Transparenzregister für Unternehmen und Vereinigungen eingeführt. Allerdings waren viele Unternehmen davon befreit, soweit sich diewirtschaftlich berechtigten Personen elektronisch abrufbar aus einem eingetragenen Re- gister wie demHandelsregister oder Vereinsregister ergaben (sogenannte Meldefiktion). Ein Beispiel ist hier der Gesellschafter einer GmbH, welcher in der im Handelsregister abrufbaren Gesellschafterliste aufgeführt war. Durch die abrufbare Gesellschafter- liste wurde fingiert, dass die wirtschaftlich Berech- tigten indirekt gemeldet wurden und ein Ersteintrag ins Transparenzregister hinfällig war. Diese Be- freiungüber dieMeldefiktionentfällt nunersatzlos. Neuregelung der generellen Eintragungspflicht Zukünftig müssen alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragener Personengesell- schaften ihrenwirtschaftlichBerechtigtenermitteln und diesen in das Transparenzregister eintragen lassen. Dieser Eintrag ist stets aktuell zu halten. Wer ist zur Eintragung verpflichtet? Zur Eintragung verpflichtet sind alle GmbHs, Aktien- gesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, die Europäischen Gesellschaften (SE), Trusts, offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesell- schaften, GmbH&Co. KGs, Genossenschaften, Part- nerschaften, eingetrageneVereineundStiftungen. Vereinfacht gesagt sind alle Gesellschaften, ein- getragene Vereine und Stiftungen mit Ausnahme von Einzelunternehmen und Gesellschaften bürger- lichenRechts betroffen. Wer sind wirtschaftlich Berechtigte? Wirtschaftlich Berechtigte sind die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle das Unternehmen unmittelbar oder mittelbar über andere Gesellschaften steht. Wirt- schaftlich Berechtigte sind die natürlichen Perso- nen, die mittelbar oder unmittelbar mit mindes- tens 25% der Kapital- oder Stimmrechtsanteile Kontrolle ausüben. Auch alle Treuhandkonstellatio- nen sind damit meldepflichtig. Bei mehrstufigen Konstellationen sind die letztendlich dahinterste- henden natürlichen Personen anzugeben. Was muss gemeldet werden? • Vor- und Nachname der wirtschaftlich Berechtigten • Geburtsdatum • Wohnort • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses • Alle Staatsangehörigkeiten Aktuelles
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