Revista/Zeitschrift Economía Hispano-Alemana 02-2021 | Junio/Juni 2021
81 economía HISPANO - ALEMANA Nº 2/2021 in Verkehr gebracht wurde, dass sie während ihres Lebenszyklus mehrere Kreisläufe oder Rotationen durchläuft oder für denselben Zweck wiederbefüllt oder wiederverwendet werden kann, für den sie konzipiert wurde. Anwendungsbereichder Steuer undBefreiungstatbestände Schließlich umfasst der objektive Anwendungsbereich der Steuer alle kunststoffhaltigen Einwegverpackungen, unabhängig davon, ob sie leer oder mit Waren präsentiert werden. Der finale Gesetzesentwurf fügt auch Halberzeugnisse hinzu (wie z. B. thermoplastische Platten und andere, die eine oder mehrere Stufen der Weiterverarbeitung benötigen, um als Verpackung verwendet werden zu können), sowie solche, die dazu bestimmt sind, einen Verschluss zu ermöglichen (Kappen u.ä.). Daneben sind ebenfalls einige Befreiungstatbestände vorgesehen. Demnach sind von der „Plastik“-Steuer Kunststoffverpackungen mit den Verwendungszwecken für Arzneimittel, Medizinprodukte, Säuglings- und Kindernahrung ausgenommen. Auch sind Herstellung, Erwerb oder Einfuhr von Kunststoffrollen, die in Futter- oder Getreidesilage-Ballen zur Verwendung in der Landwirtschaft oder Viehzucht verwendet werden, ausgenommen. DiewesentlichsteAusnahmestelltaberwohldieBefreiungderEinfuhr oder des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Verpackungen dar, deren Gesamtgewicht an nicht recycelbarem Kunststoff 5 Kilogramm nicht überschreitet. Dieser Befreiungstatbestand wird insbesondere eingeführt, um die Verwaltung um Vorgänge mit einem geringfügigen Kunststoffvolumen zu entlasten. Ebenso wird die Nichtbesteuerung für die Herstellung, den innergemeinschaftlichen Erwerb oder die Einfuhr von Farben, Tinten, Lacken und Klebstoffen festgelegt, die dazu bestimmt sind, in die steuerpflichtigen Produkte eingebaut zu werden. Das Gleiche gilt für Verpackungen, die zwar Funktionen der Umschließung, des Schutzes oder der Handhabung von Waren erfüllen können, aber nicht dazu bestimmt sind, zusammen mit den Waren geliefert zu werden. Neues Abzugs- bzw. Erstattungssystem Der Gesetzesentwurf sieht ein Abzugs- bzw. Erstattungssystem für solche Produkte vor, die, nachdem sie mit der Steuer belastet wurden, im Anwendungsgebiet nicht verwendet werden (z.B. im Falle der Zerstörung). Wobei die Befreiung nur dann greift, wenn diese Umstände vor dem Entstehen der Steuer eingetreten sind. Steuerpflichtig sinddieHersteller vonsteuerpflichtigenProdukten und diejenigen, die den innergemeinschaftlichen Erwerb oder die Einfuhr von kunststoffhaltigen Einwegverpackungen durchführen. Interessant ist auch, dass neben der Herstellung, der Einfuhr oder dem innergemeinschaftlichen Erwerb der Produkte, die zum objektivenAnwendungsbereich gehören, auchdas unrechtmäßige Verbringen in den Anwendungsbereich der Steuer fällt, wobei als Steuerschuldner derjenige gilt, der die Produkte besitzt, vertreibt, befördert oder verwendet und nicht nachweist, dass sie hergestellt, eingeführt oder innergemeinschaftlich erworben wurden, oder wenn er nicht nachweist, dass die Produkte im spanischen Hoheitsgebiet erworben wurden. Die Steuerbemessungsgrundlage besteht aus der Kunststoffmenge inKilogramm,dieindenBehälternenthaltenist,dieTeildesobjektiven Anwendungsbereichs sind, und die von einer gemäß der Norm UNE- EN 15343:2008 akkreditierten Einrichtung zertifiziert wurde.Was den
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