Economía Hispano-Alemana 2021-01
81 economía HISPANO - ALEMANA Nº 1/2021 Oftmals schließen spanische Unternehmen vor allem in der Tou- rismusbranche und bei temporalen Erntehelfern einen Vertrag mit sog. Briefkastenfirmen (=“empresa buzón“). Dabei handelt es sich lediglich um Postadressen in einem anderen Land, wodurch das spanische Unternehmen von der Pflicht entbunden werden soll, Arbeitsbedingungen auf spanischem Niveau einzuhalten. FAZIT Das endgültige Inkrafttreten des spanischen Umsetzungsgesetzes ist abzuwarten. Die spanischen Rechtsvorschriften („ Ley 45/1999, de 29 de noviembre, sobre el desplazamiento de trabajadores en el marco de una prestación de servicios transnacional “) über die Arbeitnehmerentsendung entsprechen bereits in einigen Bestim- mungen der neuen Richtlinie, z. B. in Bezug auf die Anwendung der nach den Branchentarifverträgen verpflichtenden Komponenten und weiteren grundlegenden Arbeitsbedingungen auf entsandte Arbeitnehmer in allen Sektoren, und nicht nur beschränkt auf den Bausektor, wie dies teils in anderen Ländern – so Deutschland – der Fall war. Allgemein lässt sich sagen, dass das Schutzniveau die Arbeitnehmer allgemein betreffend, und auch im Rahmen von Ent- sendungen, in Spanien ohnehin bereits relativ hoch ist. Insgesamt ist das Ziel der Richtlinie sicher sehr schutzwürdig, und dennoch ist es fraglich, inwieweit die neuen Regelungen und der damit verbundene erhöhte administrative Aufwand für Unternehmen auch in ausreichendem Maße zum gewünschten Ziel führen werden. Auf Grund der verschiedenen Sozialversiche- rungssysteme bleiben Unterschiede bestehen, auch wenn ein höherer Lohn erreicht wird. Dennoch könnten auch negative Fol- gen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit denkbar sein insofern, als die Möglichkeit für Unternehmen, ausländische Auftragnehmer zu beschäftigen im Vergleich zur Beauftragung inländischer Auf- tragnehmer an Attraktivität verlieren könnte. w Nesrin Uyar Bereich Recht AHK Spanien Recht In den letztenWochen haben sich dieMedienmit der Verlegung desWohnsitzes einiger Youtuber nach Andorra beschäftigt. Die Youtuber selbst hatten erklärt, dies mit dem Ziel zu tun, erheblich weniger Steuern für die Einkünfte aus ihren Aktivitäten auf demYoutube-Kanal zahlen zumüssen. Youtuber in Andorra und immer der gleiche Fehler S T E U E R R E C H T Eine breite gesellschaftliche Debatte zu diesem Thema ergab sich aus denAussagender Youtuber, inder, wie in solchen Fällenüblich, viele unterschiedliche Aspekte vermischt werden, so dass Nicht- juristen am Ende mit großer Wahrscheinlichkeit falsche Schlüsse ziehen könnten. Versuchen wir – ausschließlich aus steuerrecht- licher Sicht – herauszufinden, was der Wegzug dieser bis vor kurzem in Spanien ansässigen Youtuber nach Andorra bedeutet. Youtuber als Unternehmer Ein Youtuber ist ein Unternehmer, der ein Geschäft entwickelt, das darin besteht, die YouTube-Plattform zu nutzen, um Geld zu verdienen. Welche spezifische Tätigkeit er dort ausführt ist nicht relevant. Er kann singen, über Parfums sprechen, Kurse geben, Witze erzählen oder denTierkreis beleuchten. Es ist dasselbewie bei einem Fußballspieler,der seinImagebenutzt,umGeldzuverdienen,oderbei einem Schriftsteller, der Bücher schreibt, um sie zu verkaufen. Auch wer die Kunden sind und wo sie sich befinden ist bedeutungslos. Sie können in Spanien sein, wenn das Unternehmen spanisch ist, oder in jedemLandderWelt.Wichtig ist, zu verkaufenundGeld zu verdienen. DasWelteinkommensprinzip Ein Unternehmen zahlt Steuern auf alle Einkünfte, die es in jedem Land der Welt erzielt, nicht nur auf die Einkünfte, die aus dem Land stammen, indemdasUnternehmenansässig ist. Dies ist das allgemeine Prinzip der Besteuerung nach dem„Welteinkommen“ (auch „woldwide income“). Wenn demzufolge ein spanischer Gerätehersteller Kühlschränke in Kanada verkauft, werden die Einkünfte aus diesen Verkäufen in Spanien besteuert. Geschäftssitz und steuerliche Ansässigkeit Alle Unternehmen haben einen Geschäftssitz, von dem aus das Geschäft betrieben wird, und dieser Sitz wird als das Land der steuerlichen Ansässigkeit betrachtet. Wenn sich das Unternehmen in Spanien befindet, wird das weltweite Einkommen nach den spanischen Steuervorschriften in Spanien besteuert. Das ist ein sehr wichtiger Aspekt, den es zu beachten gilt. Denn es kommt nicht darauf an, was in den Unterlagen steht (Gründung der Gesellschaft usw.), sondern darauf, wo die Gesellschaft tatsächlich geführt wird (sogenannter „Ort
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