Revista Economía Hispano-Alemana 03-2020
81 economía HISPANO - ALEMANA Nº 3/2020 Sicherlich kann ein vorheriger Termin lange Warte- zeiten verhindern, aber es darf im Sinne eines bür- gerfreundlichen Handelns nicht sein, dass eine Kon- taktaufnahme ohne vorherige Terminvereinbarung absolut unmöglich ist. Häufig wurden Termine nicht vor Ablauf von ca. ein bis zwei Wochen vergeben, was ein unverhältnismäßig langer Zeitraum ist. Eine Terminvergabe sollte stets fakultativ, niemals aber obligatorisch sein. 2. Die Zeitspannen für die Terminvergaben haben sich seit Covid-19 nochmals erheblich verlängert. Derzeit ist der Zugang zum Finanzamt aus verschiedenen Gründen fast unmöglich. Termine – und nur sehr wenige – werden in letzter Zeit innerhalb von zwei bis sechs Wochen vergeben (häufig beträgt die Wartezeit so- gar einen Monat oder länger); dies selbst für die schlichte Einreichung von Unterlagen, für die bisher kein Termin erfor- derlich war. Der für das reibungslose Funktionieren der Ver- waltung so wichtige Zugang zu den Sachbearbeitern, die für bestimmte Angelegenheiten oder Entscheidungen zuständig sind, ist inzwischen völlig unmöglich. 3. Die Qualität der Arbeit der Finanzämter hat nachgelassen. Beispielsweise dauern Widerspruchsverfahren erheblich län- ger; manchmal wird deren Bearbeitung schlicht vergessen, so dass ausdrücklich an die Fortführung eines Verfahrens er- innert werden muss, was früher niemals erforderlich war. Die Verzögerungen bei Zustellungen von Bescheiden und sons- tigem per Post haben zugenommen (die Benachrichtigung dauert nun fast einen Monat ab Ausstellungsdatum). 4. Beamte wollen Papier von „außen“ gar nicht erst anfassen, was vollkommen absurd ist, denn die Welt der Verwaltung ist die Welt der Papiere. Die Online-Verwaltung, die gestärkt werden soll und über eine sehr gute Presse verfügt, kann und darf jedoch den persönlichen Kontakt zur Klärung von Fragen und Zweifeln nicht vollständig ersetzen. In vielen Fällen sind Online-Verfahren die einzig möglichen, was zu Missverständnissen und folglich zusätzlichen Verzögerun- gen oder gar rechtlich unrichtigen Entscheidungen führen kann. Auch Online-Verwaltung erfordert die Möglichkeit einer persönlichen Kontaktaufnahme, z.B. per Telefon. 5. Die Realität der heutigen Welt, die von internationalen Fragen, nicht nur in Unternehmen, sondern auch bei Pri- vatpersonen, geprägt ist, passt nicht zu der Art und Weise der Online-Lösung von Problemen, bei der standardisierte Anwendungen und Verfahren angestrebt werden. Diejeni- gen, welche die Modelle für Online-Verfahren entwerfen, berücksichtigen nicht alle möglichen Varianten der in- ternationalen Realität, so dass sich der Steuerzahler mit einem ausgeprägten internationalen Profil immer in einer Situation der Unterlegenheit befindet, weil seine Realität außerhalb der standardisierten Welt liegt, die eben nur für streng nationale Fälle vorgesehen ist. 6. Die Finanzverwaltung hat bereits damit begonnen, ihr Personal in internationalen Fragen zu schulen, aber es besteht immer noch ein Missverhältnis zwischen den Bereichen Steuerverwaltung und Einspruchs- bzw. Wider- spruchsverfahren sowie zwischen den verschiedenen Steu- erarten, was bedeutet, dass in vergleichbaren Verfahren (z.B. bei der Einkommensteuerprüfung) Antworten von sehr unterschiedlicher Qualität gegeben werden, je nach- dem, welche Behörde über sie entscheidet. 7. In letzter Zeit stelle ich fest, dass sich oftmals die Quali- tät vieler Verwaltungsakte verschlechtert hat und selbst Begründungen in Steuerbescheiden unverständlich sind. Auch ist es, wie oben erwähnt, nicht möglich, mit der sach- bearbeitenden Person persönlich zu sprechen, um deren Begründung nachvollziehen zu können. Demzufolge muss ein entsprechendes Rechtsmittel eingelegt werden, dessen Bearbeitung zumindest in Barcelona und Madrid etwa 4 Jahre beträgt, obwohl das Gesetz eine Maximaldauer für die Bescheidung von einem Jahr vorsieht. Auch wenn die Dauer von Streitigkeiten im Verwaltungs- und Finanzbe- reich schon früher ein ernstes Problem war, nimmt diese Problematik seit geraumer Zeit ständig zu. Festzustellen ist das gravierende Problem, dass die vormals bereits schwer zugängliche Steuerverwaltung infolge der ak- tuellen Situation nun nahezu unerreichbar ist, was erheblich die normale Funktionsweise der Steuerverwaltung beein- trächtigt, sowie die Arbeit von Steuerberatern bei der Vertre- tung ihrer Mandanteninteressen. Sofortige Änderungen sind unerlässlich. w Dr. Javier Valls, LL.M., Abogado Javier Valls Abogados
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NjIyODI=