Revista Economía Hispano-Alemana 03-2020
78 economía HISPANO - ALEMANA Nº 3/2020 E N E R G I E R E C H T Das königliche Gesetzesdekret (Real Decreto-ley) 23/2020 vom 23. Juni 2020 trifft eine Reihe von Maßnahmen zur Regulierung des Sektors der erneuerbaren Energien, die am 25. Juni 2020 in Kraft getreten sind. Die Zukunft Erneuerbarer Energien in Spanien – Neuregelung von Projektzulassungen Hintergrund dieser Neuregelungen ist einer- seits die geplante Energiewende. Nach dem bei der Europäischen Union eingereichten natio- nalen Energie- und Klimaplan will Spanien un- ter anderem seinen Ökostrom-Anteil bis 2030 mehr als verdoppeln. Auch der Kohleausstieg soll in den nächsten 10 Jahren abgeschlossen sein. Bis 2050 will Spanien sogar klimaneutral werden, ein anspruchsvolles Ziel. Andererseits wird in den Maßnahmen auch die Möglichkeit gesehen, nach der durch die Covid-19-Pande- mie verursachten Krise für wirtschaftlichen Auf- schwung zu sorgen, Investitionen zu mobilisie- ren und Arbeitsplätze zu schaffen. Die Regierung versucht dabei, den Finanzspeku- lationen ein Ende zu setzen, die in Spanien um die Erneuerbaren Energien herum stattfinden, und den Investoren mehr Stabilität zu bieten. Neue zeitliche Vorgaben für Energie- erzeugungsanlagen So werden Inhabern von Netzanschlüssen und Zugangspunkten unter anderem neue erwei- terte Vorgaben zur zeitlichen Entwicklung von Energieerzeugungsanlagen auferlegt. Diese richten sich nach dem Alter der erteilten Zu- gangsgenehmigung. Die Inhaber müssen ge- genüber dem Netzbetreiber, von dem sie den Netzzugang erhalten haben, die Einhaltung bestimmter administrativer „Meilensteine“ nachweisen, beispielsweise die Erteilung der Umweltverträglichkeitsbescheinigung und der vorläufigen sowie endgültigen Betriebs- genehmigung. Für die einzelnen Meilensteine gelten unterschiedliche Fristen (3 Monate bis 5 Jahre), die mit dem 25. Juni 2020 zu laufen begonnen haben. Unterlassen die Betreiber den Nachweis, verfallen die Netzzugänge. Nicht in Anspruch genommene Netzzugänge verfallen zudem automatisch nach fünf Jahren. Dadurch sollen ein Projektrückstau bereinigt und Kapazitäten freigemacht werden. ZudemwurdeeinMoratoriumfür dieBeantragung neuer Anschlusspunkteerlassen. Eswerdenkeine Genehmigungen mehr erteilt, bis das Verfahren dazu neu geregelt wird (s. Art. 33 Ley 24/2013). Die Schlussbestimmungen des Gesetzesdekrets sehen vor, dass die neuen Regelungen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Dekrets von den zuständigen Stellen – der Regierung und der spanischen Markt- und Wettbewerbsbehörde – genehmigt werden müssen. Versteigerung von neuen Anschluss- punkten DasMinisterium für ökologischenWandel und de- mografische Herausforderung hat diesbezüglich
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