Revista Economía Hispano-Alemana 04-2019
82 economía HISPANO - ALEMANA Nº 4/2019 wie die unterlassene oder verspätete Erklärung dieser Daten zu extremen Sanktionen führt, die völlig unverhältnismäßig sind, wie beispielsweise auch im Falle des Formulars 720 , mit dem alle unbeschränkt Steuerpflichtigen in Spanien ihr Aus- landsvermögen deklarieren müssen. Das Formular 720 ist eine rein informative Erklärung, die jedoch im Zusammenhang mit anderen Steuererklärungen wie der Einkommen- und Vermö- gensteuererklärung steht. Die unverhältnismässig hohen Sank- tionen für nicht erfolgte oder verspätete Erklärungen haben geradezu für Empörung bei Spezialisten und sogar zur Inter- vention der EU-Kommission geführt. Paradoxerweise kann die Sanktion für die unterbliebene Übermittlung von Informationen extrem hoch sein, selbst wenn gemäss den Einkommen- oder Vermögensteuererklärungen (sog. IRPF und Impuesto sobre el Patrimonio ) überhaupt keine Steuern zu zahlen sind, was die elementärsten Grundsätze der Logik verletzt, denn die Über- mittlung von Informationen soll der Zahlung von Steuern die- nen, aber wenn solche nicht zu zahlen sind, sollte die fehlende Übermittlung nicht bestraft werden dürfen. Insofern ist die In- formation eine Nebenpflicht zur Hauptpflicht, d.h. der Zahlung von Steuern, und nicht umgekehrt. Mit dem „SII“ ergibt sich dasselbe Problem. Einige meiner Mandanten müssen erhebliche Strafen zahlen, weil sie ihre Buchhaltung zentral an einem Standort ausserhalb Spaniens (überwiegend bei internationalen Unternehmen) führen und das „SII“ nicht rechtzeitig eingerichtet, d.h. an die neuen spanischen Vorschriften angepasst, hatten. Hierbei ist zu vermerken, dass es sich in der Regel um Unternehmen handelt, bei denen sich aus der Umsatzsteuererklärung mittels Formular 303 regelmässig ein vom Staat rückzuerstattender Betrag ergibt, da sie gemäss den Umsatzsteuervorschriften ihre Rechnungen ohne spanische Umsatzsteuer ausstellen. Muss ein Unternehmen tatsächlich eine Strafe von 10.000,- € wegen eines Monats Verspätung mit dem„SII“ entrichten, wenn es zu keinemZeitpunkt Umsatzsteuer an das spanische Finanzamt zahlen musste? Die anfallende Strafgebühr für einige Monate Verspätung war im Jahr 2018 völlig unverhältnismässig (und versetzt die Verantwortlichen in den Finanzabteilungen der Muttergesellschaften im Ausland regelmässig in Schockzustände). Wie rechtfertigen sich derartige Sanktionen, wenn für die Finanzverwaltung mangels Steuerschuld kein Schaden entsteht? Automatische Annullation der kompletten Steuererklärung Eine weitere Folge der neuen Funktion des „SII“ ist, dass, falls das Finanzamt in einem Monat einen Fehler im „SII“ feststellt, dieser Fehler automatisch die für den entsprechenden Monat abgegebene Erklärung mittels Formular 303 annulliert, d.h. die komplette Steuererklärung wird ungültig, denn die buchhalte- rischen Daten des „SII“ haben Vorrang gegenüber den steuer- lichen, die eigentlich von Bedeutung sein müssten, und zwar ohne Notwendigkeit einer weiteren Prüfung oder der Möglich- keit des Steuerpflichtigen, Einwände vorbringen zu können. Insgesamt betrachtet sind Konflikte im Zusammenhang mit dem „SII“ im Verhältnis zur Umsatzsteuer vor allem bei inter- nationalen Unternehmen an der Tagesordnung. Aufgrund der Neuheit des Systems gibt es zu diesem Thema bisher keine Rechtsprechung. Unglücklicherweise ist die Anwendung dieses neuen Systems in Spanien, und mit Tendenz zur Ausweitung auf andere Staaten, sehr konfliktreich, und internationale Un- ternehmen mit zentralisierter Buchhaltung sind sehr anfällig für Fehler und entsprechend hohe Sanktionen. In diesem Sinne ist eine tiefgreifende Beratung unabdingbar. w Dr. Javier Valls, LL.M. Javier Valls Abogados
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