Revista CCA 3-2019 calidad media

79 economía HISPANO - ALEMANA Nº 3/2019 Betrachtet werden soll vorliegend dennoch nur ein Teil dieser VAT Quick Fixes , nämlich jener betreffend die Änderungen von Rege- lungen im Zusammenhang mit Konsignationslagern. Bekannt ist, dass das Verbringen von Waren in ein Konsignations- lager innerhalb der EU umsatzsteuerlich grundsätzlich als inner- gemeinschaftliches Verbringen mit anschließender Lieferung im Belegenheitsstaat des Lagers bei Entnahme zu bewerten ist. Be- kannt ist auch weithin, dass es Vereinfachungsregelungen gibt in verschiedenenMitgliedstaaten, die bei Vorliegen gewisser Voraus- setzungen die Lieferung aus dem Entsendestaat an den Kunden im Zielmitgliedstaat als Direktlieferung – und damit steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung – werten. Hierzu gibt es jedoch keine einheitliche Regelung. Ob und unter welchen Voraussetzun- gen eine Vereinfachung Anwendung finden kann, richtet sich nach den Vorschriften eines jeden Mitgliedstaates. Daher sollen im Vor- liegenden zunächst die aktuell geltenden Regelungen in Deutsch- land sowie in Spanien betrachtet werden, um imWeiteren die ge- plante EU-einheitliche Neuregelung darzustellen. Sicher werden viele der Unternehmen im deutsch-spanischenWirtschaftsverkehr von diesen Regelungen betroffen sein, so beispielsweise im Be- reich der Automobil-Zulieferindustrie. Konsignationslager Spanien In Spanien gibt es zwar keine offizielle allgemeinverbindliche Regelung zu den Voraussetzungen für die Anwendung einer Vereinfachung. Dies dürfte der Grund sein, weshalb man immer wieder Informationen findet in der Literatur, denen zufolge es in Spanien keine Vereinfachungsregelung gibt. Tatsächlich aber bejaht die oberste spanische Finanzbehörde, die DGT („ dirección general de tributos “), seit Jahren bereits – angefangen mit einer Entscheidung aus dem Jahre 2007 – die Möglichkeit einer Vereinfachung unter gewissen Umständen. Die Vereinfachung und die für ihre Anwendung notwendigen Voraussetzungen haben sich durch eine Vielzahl verbindlicher Entscheidungen der DGT – diese haben bekanntlich jedoch nur Bindungswirkung für den Einzelfall – herauskristallisiert und bestätigt. Entscheidendes Kriterium ist der Zeitpunkt der Lieferung, der ggf. auf den Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums im Rahmen einer Fiktion vorverlagert werden kann auf den Zeitpunkt der Einlieferung der Waren in das Lager, unbeachtlich des erst später stattfindenden juristischen Eigentumsübergangs, welcher i.d.R. mit Entnahme erfolgt. Für die Annahme des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums sind verschiedene Faktoren bestimmend. Konsignationslager Deutschland In Deutschland gab es bis in jüngster Vergangenheit keine Vereinfachungsregelung. Erstmals im Jahre 2016 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20.10.2016, VR 31/15 – bestätigt durch Urteil vom 16. November 2016, V R 1/16 – entschieden, so das hierzu ergangene BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2017, „dass Lieferungen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet an einen inländischen Abnehmer auch dann als Versendungslieferungen…zu beurteilen sind, wenn der Liefergegenstand nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit in einem Auslieferungslager zwischengelagert wird. Voraussetzung ist aber, dass der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststeht. In diesem Fall wird die Lieferung grundsätzlich bereits bei Beginn der Versendung im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführt…“. Insbesondere sollte der Abnehmer bereits dann feststehen, gemäß zitierten BMF-Schreibens, „wenn [er] die Ware bei Beginn der Beförderung oder Versendung bereits verbindlich bestellt oder bezahlt hat“. Die Vereinfachung sollte bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen zwingend anwendbar sein. ImRahmen einer sog. Nichtbeanstandungs- Regelung wurde jedoch zunächst bestimmt, dass die Regelungen nicht bereits ab dem 1.1.2018, sondern erst ab dem 1.1.2019 verbindlich sein sollten. Mit Blick auf die anstehenden Änderungen zum 1.1.2020 wiederum wurde diese Nichtbeanstandungsregelung erneut erweitert bis zum 31.12.2019. 17 Septiembre 2019 | Madrid | TÜV SÜD Sistemas de gestión compliance: Claves prácticas para una implantación de éxito. 26 Septiembre 2019 | Barcelona | Festo Reconocer el Potencial y Desarrollar su propia estrategia en Industria 4.0 AHK DIGITAL ACADEMY UNA INICIATIVA DE LA CÁMARAALEMANA www.ahk.es/ahkdigital

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