Revista CCA 3-2019 calidad media
78 economía HISPANO - ALEMANA Nº 3/2019 Von den Änderungen bei der Mehrwert- steuer betroffen sind Konsignationslager, Reihengeschäfte sowie Voraussetzungen und Nachweise für die Steuerbefreiung in- nergemeinschaftlicher Lieferungen. Rechts- grundlage ist zum einen die Richtlinie (EU) 2018/1910 des Rates vom 4. Dezember 2018 zur Änderung der MWSt-Systemrichtlinie, zum anderen die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1912 vom 4. Dezember 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 282/2011. Während letztgenannte als unmittelbar geltendes Recht gemäß den entsprechenden Bestimmungen am 1.1.2020 direkt in Kraft tritt, ist erstere als Richtlinie durch die Mitgliedstaaten umzusetzen. Hier- zu bestimmt die RiLi 2018/1910 in Artikel 2 eine Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaa- ten bis zum 31.12.2019, so dass auch diese Regelungen bei fristgemäßer Umsetzung ab dem 1.1.2020 in Kraft treten sollten. Die kurz als „VAT Quick Fixes“ titulierten Änderungen Die Änderungen sind von höchster Relevanz, wo- bei die VATQuick Fixes , wie ihr Name schon sagt, lediglich erste Maßnahmen sind und nur einen Teil einer umfassenden Umsatzsteuer-Reform darstellen, die sich schrittweise über mehrere Jahre bis voraussichtlich 2027/2018 ziehen wird. S T E U E R R E C H T Im Rahmen ihres Aktionsplans zur umfassenden Neuregelung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs hatte die Europäische Kommission Änderungen am bestehenden Mehrwertsteuersystem vorgeschlagen. Der ECOFIN Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU hatte am 2.10.2018 Änderungen der MWSt-Systemrichtlinie sowie der MWSt- Verordnung beschlossen. Mehrwertsteuer und Konsignationslager – der langeWeg zu einer EU-einheitlichen Regelung
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