Economia-Hispano-Alemana-02-2019

82 economía HISPANO - ALEMANA Nº 2/2019 Wenn Großbritannien die EU verlässt, be- deutet dies, dass die Briten in Zukunft an- ders behandelt werden als die EU-Bürger. Insbesondere werden sie nicht mehr so behandelt, als wären sie Teil unseres Lan- des, unserer Gesellschaft. Bisher wurde jede Handlung gleich welcher britischen Verwaltung in unserem Land wie die ei- ner „Schwester“-Verwaltung angesehen, d.h. praktisch so, als wäre sie von einem Richter oder einer Verwaltung unseres eigenen Staates vorgenommen worden. Die aus einem Justiz- oder Verwaltungsakt resultierenden Rechtsfolgen wurden in unserem Land prak- tisch automatisch anerkannt. Zwischen den einzelnen britischen und EU-Mitgliedstaaten- verwaltungen bestand gegenseitiger Respekt, demzufolge einem Urteil oder einem Verwal- tungsakt ähnliche Wirkung zukam wie den je- weils nationalen Verwaltungen. All dies verein- fachte das Wirtschaftsleben erheblich. Mit dem Brexit wird sich das ändern, denn wir werden in Zukunft britische Justiz-, Steuer- oder sonstige Entscheidungen nicht mehr als eige- ne anerkennen. Wir werden wohl kaum mehr dasselbe Vertrauen entgegenbringen und mehr Unterlagen und Dokumente aus Großbritan- nien verlangen, wenn britische Unternehmen Aktivitäten in unserem Land entfalten (mehr Stempel, mehr Garantien, mehr Übersetzun- gen, mehr Kommissionen, die sie überprüfen werden, d.h. insgesamt mehr Arbeit, was auch mehr Geld kosten wird). Und wir werden ver- mutlich mehr Steuern von ihnen verlangen. Die Rechtsprechung der versteckten Dis- kriminierung In den letzten 25 Jahren hat der Europäische Gerichtshof eine neue, nicht in den EU-Verträ- gen dokumentierte Rechtsprechung entwickelt, die sog. versteckte Diskriminierung, die auch im Bereich des Steuerrechts, insbesondere dem der direkten Besteuerung erheblich ist, da in diesem Bereich (z.B. der Einkommensteuer) keine Harmonisierungsvorschriften wie bei- spielsweise bei den indirekten Steuern (z.B. Umsatzsteuerrecht) bestehen. S T E U E R R E C H T Die steuerrechtlichen Konsequenzen des Brexit für die EU- Mitgliedstaaten werden bereits seit längerem geprüft. Ein wichtiger Aspekt, der eine erhebliche Bedeutung unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten hat, wurde dabei bislang übersehen. Brexit und Steuern: Gleichbehandlung in Gefahr

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