Revista Economía Hispano-Alemana 03-2018

76 economía HISPANO - ALEMANA Nº 3/2018 Noch 2018 kommt es imRahmen des Elektro- und Elektronikgeräte- gesetzes (ElektroG) zu weitreichen- den Veränderungen, die insbeson- dere Hersteller solcher Geräte bzw. deren Bevollmächtigte betreffen. Stichtag in diesem Zusammenhang ist der 15. August 2018, abdemfolgendeNeuregelungen rechtsverbindlichgelten: 1. Offener Anwendungsbereich („Open Scope“): Alle elektrischen und elektro- nischen Geräte fallen in den Anwen- dungsbereich, sofern sie nicht explizit durch einen gesetzlichen Ausnahmetat- bestand ausgeschlossen sind. So können z.B. auch Möbel und Bekleidung mit elektrischen Funktionen registrierungs- pflichtig werden. 2. Kategorien: Die bisherigen 10 Katego- rien werden in Umsetzung der europäi- schen WEEE-Richtlinie durch 6 neue Ka- tegorien ersetzt, für deren Abgrenzung es – anders als bisher – (auch) maßgeb- lich auf die Gerätegröße ankommt. 3. Gerätearten: In Zusammenarbeit mit den regelsetzenden Herstellergremien erfolgte eineUnterteilung in 17neueGerätearten. 4. Garantieparameter für 2018: Diese gelten für das gesamte Kalenderjahr (siehe auf der Homepage der zuständigen Stiftung EAR: künftigeRegel zur Garantiehöhe). Die wichtigsten Änderungen für Hersteller / Bevollmächtigte auf einen Blick Registrierungen für die neuen Gerätearten könnenseitdem01.05.2018beantragtwerden. Dieheuteunter10Kategorienund32Gerätear- ten bestehenden Registrierungen (rd. 39.000) müssen zu einemStichtag in 6 Kategorien und 17 Gerätearten überführt werden. Hierzu hat die Stiftung elektro-altgeräte register (EAR) zusammen mit den regelsetzenden Gremien der Hersteller eine Überführungs- matrix festgelegt. Danach werden die bereits bestehenden Registrierungen am 26.10.2018 automatisch durch die Stiftung EAR in die neuen Gerätearten überführt. Alle überführ- ten Registrierungen werden danach im Ver- zeichnis der registrierten Hersteller in der überführten neuen Geräteart angezeigt. Die Hersteller erhalten in diesem Rahmen jedoch keinen neuen Registrierungsbescheid für die automatische Überführung. Die Stiftung EAR weist auf folgenden Hand- lungsbedarf hin: 1. Pflicht für alle Hersteller und Importeure: Rechtzeitig vor dem 15.08.2018 das eigene Produktportfoliomit Blick auf die neuen Ka- tegorien und Gerätearten überprüfen, vgl. die Zuordnungshilfen der Stiftung EAR: De- finitionen der neuen Kategorien, Entschei- dungsbaumund Abmessungshilfen. 2. Pflicht für alle aktuell registrierten Herstel- ler: Test der vorgesehenen Überführung der bestehenden Registrierungen anhand der „Überführungssimulation“ der Stiftung EAR und Abgleich mit der Neuzuordnung nach Ziffer 1. 3. Plicht für alleBetroffenen, den sichaus Ziffer 1 und Ziffer 2 ergebenden Änderungsbedarf der Stiftung EAR anzuzeigen; ggf. Beantra- gung einer neuen oder einer zusätzlichen Registrierung oder Mitteilung des Korrektur- bedarfs infolgeder Überführung. Zu allen vorgenannten Themen hat die Stiftung EAR bereits umfangreiche Informationen auf ihrerWebseiteunter ElektroG2018veröffentlicht. Mit dem RSS-Feed können Änderungen auf der EAR-Webseite einfach nachverfolgt werden. Zu- dembietetdieStiftungEARkostenloseWebinare an, damit sich die Betroffenen rechtzeitig auf die anstehendenÄnderungenvorbereitenkönnen. w La Cámara Alemana informa cw Handlungsbedarf durch das ElektroG im Jahr 2018 Umweltdienstleistungen der AHK Spanien für deutsche Exporteure Die AHK Spanien berät deutsche Exporteure über die gesetzlichenAnforderungen, die imRahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und des Verpackungsgesetzes (VerpackG) erfüllt werdenmüssen. Mónica Franch | Email: monica.franch@ahk.es | Tel. 93 218 82 62 Cristina Wasmeier | Email: cristina.wasmeier@ ahk.es | Tel. 91 353 09 26

RkJQdWJsaXNoZXIy NjIyODI=