Revista CCA 2-2018 calidad media

98 economía HISPANO-ALEMANA Nº 2/2018 Es gibt viele Fragen und Zweifel über die „Residencia“ in Spanien und über ihre Folgen, die ebenso positiver wie auch negativer Natur sein können. Wir haben uns deshalb durch den gesetzlichen Dschungel auf denWeg der Klärung begeben. Ö F F E N T L I C H E S R E C H T Die spanische Residencia : Voraussetzungen und Folgen Ein Blick in die 27. Auflage 2017 des Duden unter dem Stichwort „Resident“ zeigt, dass die dortigen Erläuterungen irreführend sind. Resident ist gerade nicht „jemand, der seinen (zweiten) Wohnsitz im (südlichen) Ausland hat“. Der Resident ist vielmehr, wie es im Bechers Wörterbuch „Recht, Wirtschaft und Politik“ unter dem Stichwort „Residente“ richtig heißt, grundsätzlich ein Gebietsan- sässiger, ein Deviseninländer, der unbe- schränkt steuerpflichtig ist. Die gesetzlichen Regelungen Maßgeblich für die Residencia ist einmal die EU-Direktive 2004/38, zum anderen deren spanische Umsetzung im Königlichen Dekret 240/2007 über das Betreten, das Recht der Freizügigkeit und die Ansässigkeit von EU- Ausländern und solchen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Spanien. Die Ansässigkeit, also die Residencia einer Person in steuerlicher Hinsicht, richtet sich für Fragen der Einkommen- und Vermögen- steuer nach dem deutsch-spanischen Dop- pel-Besteuerungsabkommen, also danach, wo diese ihre ständige Wohnstätte, also den Mittelpunkt der Lebensinteressen, hat. Es zählt, wie es in der deutschen Abgabenord- nung unter § 9 heißt, die zeitliche Kompo- nente, also die Dauer des „gewöhnlichen Aufenthalts“. Danach gilt ein „zeitlich zu- sammenhängender Aufenthalt von mehr als

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