Revista CCA 2-2018 calidad media
97 economía HISPANO-ALEMANA Nº 2/2018 Bewertungen sie beteiligt waren, zu übermitteln. Ziel war es zu verhindern, dass der Verkäufer einen geringeren als den Ver- kaufswert deklarierte. Vor einigen Jahren ging man aber noch einen Schritt weiter. Wenn Unternehmen an wirtschaftlichen Aktivitäten beteiligt sind, bei denen Verbraucher eine gewisse wirtschaftliche Relevanz aufweisen, sind sie verpflichtet, detaillierte Auskunft über die Eckdaten solcher Aktivitäten zu liefern, damit die Finanzverwaltung kontrollieren kann, ob die Konsumenten ordnungsgemäß ihre Einkünfte deklarieren, die die entsprechenden Ausgaben recht- fertigen; mit anderen Worten, wer viel ausgibt, muss auch viel verdient haben. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist es uner- lässlich, die ordnungsgemäße Versteuerung der Einkünfte des steuerpflichtigen Konsumenten zu prüfen. Wie in all diesen Fällen feststellbar ist, handelt es sich nicht um eine direkte Kontrolle der Steuerpflichtigen, sondern um eine indirekte Prüfung von Daten, die von Dritten, mit denen der Steuerpflichtige Geschäfte tätigt, gesammelt werden. Forderung detaillierter Daten über Einkäufe der Kunden Schlussendlich erreichte diese Tendenz auch El Corte Inglés. Mit Urteil der Audiencia Nacional vom 26. Juli 2012 wurde die Recht- mäßigkeit der Forderung der Finanzverwaltung gegenüber dem Corte Inglés bestätigt, dass dieser der Finanzverwaltung detaillierte Daten über mit Kreditkarten gezahlte Einkäufe gewisser Kunden zu übermitteln hat, um die Richtigkeit der deklarierten Einkünfte dieser Kunden nachvollziehen zu können. Dieses Urteil der Audiencia Nacional ist als Schlusspunkt eines Prozesses zu be- trachten, der vor einigen Jahren durch die zentrale Finanz- und Verwaltungsbehörde Tribunal Económico Administrativo Central (TEAC) eingeleitet wurde, um der Verwaltung den Anspruch zu verleihen, steuerrelevante Informationen zu erhalten. Entscheidungen der Finanz- und Verwaltungsbehörde Als Beispiele seien zwei Entscheidungen der Finanzbehörde TEAC vom 10. Juni 2009 und 25. Juni 2009 erwähnt. In beiden Fällen wurde die Wirksamkeit einer Forderung der Verwaltung gegenüber einer Kreditkartenfirma im ersten und einer Bank im zweiten Fall geprüft, detaillierte Informationen über Transaktionen ihrer Kunden zu liefern. In der ersten Entscheidung hatte eine spanische Kreditkartenfirma die Forderung angefochten, Auskunft über alle Transaktionen ihrer Kunden über 6.000 Euro in den Jahren 2006 und 2007 erteilen zu müssen (Namen der Kunden, getätigte Transaktionen, Wert der Transaktionen sowie deren Kontonummern, von denen die Beträge abgebucht wurden). In der zweiten Entscheidung weigerte sich eine spanische Bank, Daten von Kontoinhabern mit einem Guthaben von mehr als 3 Millionen Euro in den Jahren 2006 und 2007 mitzuteilen. In beiden Fällen erklärte die Finanzbehörde TEAC die Forderungen für rechtswidrig mit der Begründung, dass, im ersten Fall zu viele Daten gefordert wurden und die in Rede stehenden Beträge keine steuerliche Relevanz hätten; abgesehen von der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme (es sei keine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung feststellbar, wenn 6.000 Euro jährlich über Kreditkarten gezahlt würden, mithin ein Konsum von 500 Euro monatlich). Wenn die Verwaltung einen Wert über 6.000 Euro beziffert hätte, wäre die Maßnahme als verhältnismäßig gerechtfertigt gewesen. Im Gegensatz dazu wurde es im zweiten Fall als gerechtfertigt an- gesehen, diese Informationen für die Besteuerung gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einzufordern; die Forderung wurde auch als verhältnismäßig eingestuft, da Guthaben von mehr als 3 Millionen Euro Einkünfte außerhalb des normalen Maßes darstellten und bei wenigen Personen vorzufinden seien. Diese letzte Entscheidung wurde vom Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo) mit Urteil vom 20. November 2014 bestätigt. Auf diese Weise wurde Schritt für Schritt ein komplexes System zum Erhalt von Informationen aufgebaut, die regelmäßig bei der Finanzverwaltung eingehen. Insofern ist die wichtigste Steu- ererklärung nicht mehr diejenige, mit der ein zu zahlender Steu- erbetrag zu deklarieren und zu zahlen ist; vielmehr haben sich die informativen Steuererklärungen Dritter über Einkünfte anderer Steuerpflichtiger zur wesentlichen Säule des spanischen Steuersystems entwickelt. Internetplattformen als „Kooperationsbüros“ Und schlussendlich kommen wir auf die Internetplattformen für die Vermietung von Immobilien zu touristischen Zwecken zurück. Was haben diese Unternehmen, die großteils nicht in Spanien steuerlich ansässig sind, was jede – und nicht nur die spanische – Finanzverwaltung benötigt? Die Antwort ist einfach: Informationen zu Einkünften, die die Immobilieneigentümer durch Vermietung erzielen. Wie bei den vorherigen Fällen beschwerten sich diese Unternehmen vor einigen Jahren und erklärten, nicht länger ko- operieren zu wollen. Sie mussten jedoch hinnehmen, dass die Fi- nanzverwaltung sie in „Kooperationsbüros“ verwandelte. Aus diesemGrundmuss heutzutage jeder Eigentümer, der diese Platt- formen zurVermietung verwendet, wissen, dass die Finanzverwaltung jegliche mit der Vermietung zusammenhängenden Daten erhält (Katasternummer, vermietete Tage, Mieteinkünfte, etc.) Auch die Verwaltungen der Autonomen Regionen werden hierdurch indirekt begünstigt, wenn sie dieseVermietungenmit einer Touristensteuer belegt. Die Finanzverwaltung beginnt insofern mit der Kontrolle des Tourismussektors, der bis vor einigen Jahren völlig irrelevant war, aber der dank dieser Internetplattformen außerordentlich gewachsen ist, wie in unserem Artikel in dieser Zeitschrift Nr. 2/2017 beschrieben wurde. Dr. Javier Valls, LL.M. Abogado, Javier Valls Abogados / Dozent an der Universidad de Barcelona
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