Revista CCA 2-2018 calidad media
94 economía HISPANO-ALEMANA Nº 2/2018 ImMärz 2018 tritt in Spanien das Gesetz über Verträge des öffentlichen Sektors – Ley 9/2017 vom 08. November – in Kraft. Mit diesemwerden die europäischen Richtlinien 2014/23/EU und 2014/24/EU umgesetzt und das Vergaberecht in Spanien umfassend novelliert. Ö F F E N T L I C H E S R E C H T Das Gesetz zu Verträgen des öffentlichen Sektors - Ley de Contratos del Sector Público Konzessionsvergabe alsWirtschaftsfaktor Als Konzessionen bezeichnet man die Vergabe von Aufträgen durch den öffentlichen Sektor an Privat- unternehmen. Diese erfolgen regelmäßig durch öf- fentlicheAusschreibungenundwerdenvorwiegend imBereich des Ausbaus der Infrastruktur sowie zur Förderung vonDienstleistungen vergeben. Da die Vergabe öffentlicher Aufträge in Spanien rund 13 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aus- macht, sind Konzessionen für die gesamteMarkt- wirtschaft von großer Bedeutung. Die Vergabe öffentlicher Aufträge betrifft insbesondere den Bausektor. Durch die Reform erhofft man sich nicht zuletzt diesen von Korruption und Intrans- parenz zu befreien. Europäischer Hintergrund des Gesetzes Auslöser für die Verabschiedung der Richtlinien auf europäischer Ebene war insbesondere das Fehlen klarer Bestimmungen zur Konzessionsver- gabe. Dies führte zunehmend zu Rechtsunsicher- heiten sowie zuBehinderungen des freienDienst- leistungsverkehrs und damit zu Verzerrungen im Binnenmarkt. Im Fokus der Richtlinien stehen vor allem kleine undmittelständischeUnternehmen (KMUs). Zudem soll die Richtlinie die Öffnung internationaler Märkte für öffentliche Aufträge fördern. Dies soll durch eindeutige Bestimmungen zum Zugang er- folgen, zugleich soll bürokratischer Aufwand re- duziert werden. Umsetzung der Richtlinien in spanisches Recht Der spanischeGesetzgeber hat dieseeuropäischen Ziele indenErwägungsgründendesneuenGesetzes übernommen. So soll der Zugang zu Aufträgen im öffentlichen Beschaffungswesen durch die SchaffungvonmehrTransparenz gefördertwerden. Die Kriterien für den Zuschlag beziehen zudem nebenwirtschaftlichenAspektenaucheinbesseres Preis-Leistungs-Verhältnis ein. Dies kann im Wesentlichen in drei Bereiche auf- gegliedert werden: 1. Vereinfachter Zugang zu öffentlichen Aufträgen Regelungsgegenstand des Gesetzes sind öffent- liche Aufträge, alsoVerträge des „dritten Sektors“. Von solchen spricht man, wenn auf der einen Seite des Vertrages eine juristische Person des öffentlichen Rechts, auf der anderen Seite des Vertrages ein privatrechtliches Unternehmen be- teiligt ist. Regelungsgegenstand sind lediglich sogenannte „ Contratos Sujetos a Regulación Ar- monizada (Contratos SARA) “. Wann ein SARA- Vertrag vorliegt ist nach subjektivenundobjektiven Kriterien zu bestimmen. Insbesondere Dienst- leistungen im Zusammenhang mit Gesundheit, Bildung und sozialen Diensten sollen zukünftig jedoch besser zugänglich werden. Zudem wurden die Kriterien zur Bewertung der Bewerber spezifiziert. Die Auswahl erfolgt durch ein Punktesystem, in dem jeder Bewerber für
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